Weniger Netto vom Brutto heißt es für Arbeitnehmer im kommenden Jahr. Denn die Sozialabgaben steigen an. Und weil die Preise für Zigaretten klettern werden, bleibt 2011 auch Rauchern weniger Geld in der Tasche.
Zum 1. Januar 2011 steigt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent. Arbeitnehmer und Rentner zahlen davon 8,2 Prozent und Arbeitgeber kommen für 7,3 Prozent auf. Verdient ein Beschäftigter 2000 Euro im Monat, zahlt er also unterm Strich sechs Euro mehr für die Krankenversicherung. Reicht das Geld nicht aus, können die Krankenkassen Zusatzbeiträge verlangen, an denen sich die Arbeitgeber nicht beteiligen müssen. Das werden aber 2011 voraussichtlich nur wenige Kassen tun. Auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt im neuen Jahr an – von 2,8 auf 3,0 Prozent. Macht noch mal zwei Euro weniger im Monat.
Raucher müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Ab Mai 2011 erhöht sich die Tabaksteuer schrittweise. Bis 2015 soll die Schachtel Zigaretten jährlich um vier bis acht Cent je Schachtel teurer werden. Und Selbständige werden im kommenden Jahr stärker zur Kasse gebeten –
wenn sie freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Hier stehen saftige Beitragserhöhungen an. Noch belaufen sich die Zahlungen für die Arbeitslosenversicherung auf 17,89 Euro in den alten Bundesländern und 15,19 Euro in den neuen Bundesländern im Monat. Demnächst werden die Beiträge vier Mal so hoch ausfallen. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist: Im ersten Jahr der Selbständigkeit kostet der freiwillige Beitrag zu Arbeitslosenversicherung nur doppelt soviel wie bisher. Das gleiche gilt für die Selbständigen, die schon in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Auch auf Steuerzahler kommen Änderungen zu: Wer ehrenamtlich als rechtlicher Betreuer oder Pfleger tätig ist, fährt ab 2011 steuerlich besser. Bis zu 2.100 Euro kann er steuerfrei kassieren. Leichter wird auch wieder der steuerliche Abzug des Arbeitszimmers zuhause. Bis zu 1.250 Euro im Jahr können zum Beispiel in Fällen abgesetzt werden, in denen den Arbeitnehmern kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Positives gibt es auch bei der Erbschaftsteuer zu vermelden. Lebenspartner werden Ehegatten gleichgestellt.