36 Monate für die Kreditwürdigkeit

Es geht letztlich um sehr viel Geld. An diesem Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof, wie lange etwa Auskunfteien wie die Schufa bestimmte Einträge zur Zahlungsfähigkeit speichern dürfen. Direkte Folgen hat das Urteil für 564.000 Menschen. Doch was die Richter in Karlsruhe entscheiden, trifft womöglich alle Deutschen. Kredite könnten deutlich teurer werden.

Wer zum Beispiel ein Sofa gekauft hat und nicht bezahlt oder den Telefonvertrag nicht mehr bedient, wird in der Regel mehrmals gemahnt. Wenn immer noch kein Geld kommt, können Verkäufer oder Vermieter einen sogenannten Schuldtitel erwirken. Die Auskunfteien nennen das offene Zahlungsstörung. Wer einen solchen Eintrag etwa bei der Schufa hat, gilt als nicht kreditwürdig. Wer seine Schulden zuletzt dennoch begleicht, wird mit einer „erledigten Zahlungsstörung“ vermerkt. Dieser Hinweis wird derzeit in der Regel 36 Monate gespeichert.

Immer wieder klagen Verbraucher gegen die Schufa wegen dieser Speicherfristen. Schließlich, so ihr Argument, haben sie doch bezahlt. Die Mehrheit der Fälle hat die Auskunftei nach eigenen Angaben gewonnen. Einige Gerichte allerdings sehen die Speicherdauer kritisch. So urteilte das Oberlandesgericht Köln in einem Fall, dass der Schufa gemeldete Zahlungsstörungen sofort gelöscht werden müssen, wenn sie erledigt sind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn die Schufa will es vor dem Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Am Donnerstag wird der Fall verhandelt. Unklar ist, ob die Richter dann schon urteilen.

Die Folgen könnten tiefgreifend sein. Zunächst einmal können sich jene 564.000 Menschen freuen, die bei der Schufa ausschließlich den Eintrag „erledigte Zahlungsstörung“ haben. Ihr Score, der angibt, wie kreditwürdig sie sind, verbessert sich auf einen Schlag deutlich. Sie könnten leichter zum Beispiel einen Kredit bekommen.

Solche Scores berechnen die Experten bei der Schufa aus vielen verschiedenen Informationen, etwa dem Alter des Girokontos, der Zahl der Kreditkarten, ob es einen Immobilienkredit gibt. Insgesamt fließen mehr als 250 Einzelkriterien in die 55 Scores ein. Mit Abstand wichtigste Information ist nach eigenen Angaben die erledigte Zahlungsstörung. Denn wer erst im allerletzten Moment noch gezahlt hat, hat statistisch gesehen ein zehn Mal größeres Risiko, etwa einen neuen Kredit nicht zu bedienen.

Ohne das Kriterium können die Auskunfteien die Kreditwürdigkeit einzelner nicht mehr so gut einschätzen. Und Banken, die den Banken-Score der Schufa – praktisch das Maß der Dinge in der Branche – berücksichtigen, wenn sie über einen Kredit entscheiden, haben ein höheres Ausfallrisiko. Die Schufa vermutet, dass Banken und Sparkassen deswegen vermutlich höhere Zinsen nehmen und weniger Kredite vergeben werden. Das beträfe alle, die sich Geld bei der Bank leihen wollten.

Bis 2018 war im Bundesdatenschutzgesetz klar geregelt, wie lange die „erledigte Zahlungsstörung“ gespeichert werden darf: 36 Monate. Die Datenschutzgrundverordnung löste das Gesetz 2018 in Teilen ab. Sie ist allgemein übergeordnet, lässt aber zu, Konkretes zu vereinbaren. Die Auskunfteien gaben sich daraufhin einen Verhaltenskodex, den die Datenschützer für gut befanden und den der zuständige hessische Datenschutzbeauftragte genehmigte. Darin sind 36 Monate als Speicherfrist festgelegt – mit einer Ausnahme: Ist der Zahlungsausfall einmalig und das ausstehende Geld binnen 100 Tagen gezahlt, wird der Eintrag nach 18 Monaten gelöscht. Weil der Kodex kein Gesetz ist, besteht offenbar Klärungsbedarf.

Auch in anderen EU-Staaten speichern Auskunfteien Informationen zu erledigten Zahlungsstörungen. In Schweden und Österreich sind 36 Monate möglich, in den Niederlanden sogar 60 Monate. 58 Prozent der Auskunfteien in Europa haben die Information drei Jahre und länger gespeichert, wie ihr Dachverband ermittelt hat.

Die Schufa ist die größte und wichtigste Auskunftei Deutschlands. Sie hat etwa 1,1 Millionen Informationen von 6,5 Millionen Firmen und rund 69 Millionen Bundesbürgern gesammelt. Nach eigenen Angaben sind für mehr als 90 Prozent davon ausschließlich positive Informationen gespeichert. Täglich erreichen die Schufa rund 340.000 Anfragen von Firmen, die einschätzen wollen, ob sie Geschäft mit einer Kundin oder einem Kunden machen wollen.

Die Schufa wurde 1927 als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung gegründet. Sie gehört zu jeweils mehr als einem Viertel den Genossenschaftsbanken und den Sparkassen. Den Rest halten vor allem Geschäftsbanken. Das Wiesbadener Unternehmen beschäftigt mehr als 1000 Mitarbeiter und setzte 2024 rund 289 Millionen Euro um.