Der Staat muss die Untergrenze definieren

Kommentar zu Hartz IV und Hinzuverdienst von Hannes Koch

Die Verbände der Unternehmen finden prima, was die FDP zur Reform von Hartz IV vorschlägt. Das sollte nicht zur reflexartigen Ablehnung verleiten – wohl aber zur eingehenden Prüfung der FDP-Vorschläge. Denn die Firmen wissen genau, warum sie höhere staatliche Subventionen für schlecht bezahlte Jobs verlangen.

Wenn Hartz-IV-Bezieher heute Minijobs machen, müssen sie den größten Teil des selbstverdienten Geldes abgeben. Die FDP will diese strenge Verrechnung lockern. Für Unternehmen heißt das: Sie könnten die Löhne weiter drücken und noch mehr gering entlohnte Teilzeitjobs anbieten. An Bewerbern herrschte kein Mangel, weil dank FDP diese Tätigkeiten für die Beschäftigten attraktiver würden und der Staat weiterhin fehlendes Geld mittels Hartz IV beisteuerte.

Eine gute Lösung für alle Beteiligten? Unbestreitbar ist: Viele legale Minijobbs wie Bedienung im Restaurant, Betreuung alter Menschen oder Hilfe in Privathaushalten wären ohne die Kombination privater Entlohnung und staatlicher Transfers nicht denkbar. Ohne Hartz IV könnte sich diese Jobs niemand leisten.

Andererseits zahlt der Staat diesen Beschäftigten mittels Hartz IV Geld, das eigentlich die privaten Auftraggeber überweisen sollten. Eigentlich zählt es nicht zu den Aufgaben der Steuerzahler, Niedriglöhne zu bezuschussen und zu finanzieren, die die Privatwirtschaft nicht zahlen will. Daher sollte die Bundesregierung wenigstens versuchen, der Tendenz zum Lohndumping Einhalt zu gebieten. Gesetzliche Mindestlöhne müssen eine Untergrenze der Entlohnung definieren, die die Firmen nicht unterschreiten dürfen.