Kommentar
Verkehrsminister Peter Ramsauer hat sich ungeschickt angestellt. Erst verkündet er die Einführung einer Winterreifenpflicht. Dann lässt er alle wichtigen Fragen offen. Weder wann, noch unter welchen Bedingungen die Vorschrift greifen soll, vermag das Ministerium derzeit zu sagen. Nur eines ist klar. Von heute auf morgen wird die Straßenverkehrsordnung nicht geändert.
Die Autofahrer können also Ruhe bewahren. Solange nicht feststeht, welche Kriterien ein Winterreifen erfüllen muss, um als solcher anerkannt zu werden, lohnt sich die Anschaffung eigentlich gar nicht. Diese Unsicherheit hätte Ramsauer den Autofahrern ruhig ersparen können.
Doch dieser Schluss ist falsch. Kein Fahrzeughalter sollte deshalb auf eine wintertaugliche Bereifung verzichten. Bei Schnee, Eis und Matsch sind – womöglich auch noch abgefahrene – Sommerreifen ein Risiko. Das gilt für den Fahrer selbst wie auch für andere Verkehrsteilnehmer. Auch entbindet die richterliche Schelte für die geltende schwammige Regelung niemanden von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs. Es ist auch anzunehmen, dass gängige Winterreifen die noch ausstehenden Kriterien erfüllen werden.
Die geplante Vorschrift ist sinnvoll, allein schon, weil die bestehende Rechtsunsicherheit damit beendet wird. Dabei hat die geltende Regelung auch schon einiges bewirkt. Mittlerweile rüsten fast alle Autofahrer ihr Fahrzeug um, wenn es schneit oder glatt wird. Wenn nun auch die letzten Lücken in der Verordnung gestopft werden, kann es der Verkehrssicherheit nur gut tun.