Fluggesellschaften verweigern ihren Kunden häufig gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungen/ Verbraucherministerium will Schlichtungsstelle
Fluggesellschaften verwehren Verbrauchern häufig ihr Recht. Das zeigt eine aktuelle Online-Umfrage der Verbraucherzentralen. „Noch immer weigern sich viele Anbieter, die Rechte der Fluggäste anzuerkennen“, sagte der Vorsitzende der Verbraucherzentrale Berlin, Jürgen Keßler, bei der Vorstellung der Ergebnisse. Die Airlines legten eine „pure Verweigerungshaltung“ an den Tag, wenn Verbraucher versuchten, ihr Recht einzufordern.
1.122 Verbraucher gaben in der bundesweiten Befragung zum Beispiel darüber Auskunft, wie gut die Fluggesellschaften über Flugstörungen informieren oder ob sie angemessene Entschädigungen anbieten. Das Ergebnis ist erschreckend: Über 80 Prozent der Reisenden wurde erst am Flughafen über die Flugstörung unterrichtet. Nur jedem vierten boten die Airlines Entschädigungen an – und das überwiegend erst auf Nachfrage. Auch ihrer Verpflichtung, die Fluggäste aktiv über ihre Rechte hinzuweisen, kamen die Unternehmen bei über der Hälfte der Teilnehmer nicht nach. Und: In nur in nur drei Prozent der Fälle hatten geschädigte Kunden keine Probleme damit, ihre Rechte durchzusetzen.
„Zwischen Recht und Rechtswirklichkeit klafft eine enorme Lücke“, so Keßler. Zwar sei die Rechtslage inzwischen günstig für Verbraucher. Doch mit der Durchsetzung etwaiger Ansprüche stehe man noch ziemlich am Anfang. Oft bekommen die Reisenden demnach von den Fluggesellschaften nur hinhaltende Briefe oder gar keine Antwort.
Werden Fluggäste nicht befördert, weil beispielsweise der Flug überbucht war oder die Airline den Flug gestrichen hat, haben sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Wie hoch diese ausfallen, richtet sich nach der zurückzulegenden Entfernung. Bei Flügen bis 1.500 Kilometer sind es beispielsweise 250 Euro. Und bei mehr als 3.300 Kilometern gibt es 600 Euro. Passagiere haben auch Anspruch auf so genannte Unterstützungsleistungen. Verspätet sich die Maschine oder werden Reisende nicht befördert, können sie frei wählen, ob sie sich die Kosten vollständig erstatten lassen und vom Flug zurücktreten oder eine alternative Beförderung zum Zielort.
Bahn-, Schiff- oder Buskunden können sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden, wenn sie Ärger mit ihrem Reiseanbieter haben. Die Airlines beteiligen sich nicht an der Schlichtungsstelle. Das wäre aber dringend notwendig: „Wir möchten, dass sich jetzt auch die Fluggesellschaften an der Schlichtungsstelle beteiligen“, fordert Verbraucher-Staatssekretärin Julia Klöckner. Die Gespräche mit den Unternehmen liefen bereits, so eine Sprecherin. Wann allerdings mit einem Ergebnis zu rechnen ist, sei ungewiss. Zeigten sich die Flugunternehmen unkooperativ, müsse eine gesetzliche Regelung her.