Persönlichkeitsrechte sollen per Gesetz und auf freiwilliger Basis besser geschützt werden
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will den Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet gesetzlich regeln. Der Minister will die Veröffentlichung persönlicher Daten verbieten, wenn diese umfangreiche Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile ergeben oder die Ehre von Bürgern verletzen. Auch Adressen und Aufenthaltsorte von Vorbestraften dürfen nicht im Internet publik gemacht werden. „Die gezielte Verbreitung von Persönlichkeitsprofilen darf nur mit Einwilligung der Betroffenen erfolgen“, betonte de Maizière. Ausnahmen gelten nur in besonderen Fällen, etwa für die Presse.
„Wir knüpfen an den Schutzgedanken an“, erläuterte der Politiker. Die geplanten Regelungen beziehen sich demnach nicht nur auf die umstrittenen Dienste von Google oder Facebook, sondern solle für alle Anbieter im Netz gelten. Das Sammeln der Daten will de Bundesregierung nicht verbieten. Verstöße gegen die Vorgaben will der Minister mit einem Schmerzensgeld ahnden. Schadensersatz sollen nicht nur Firmen leisten. Auch Privatpersonen, die gegen die Rechte anderer verstoßen, werden belangt. Gründe können zum Beispiel die Nennung des Wohnorts eines einschlägig bekannten Sexualstraftäters sein, oder auch die Veröffentlichung von ehrverletzenden Handyvideos, die Jugendliche von Mitschülern ins Netz stellen.
Grundsätzlich strebt de Maizière einen Interessenausgleich zwischen der Wirtschaft, den Verbrauchern und öffentlichen Belangen an. Deshalb soll die Latte, ab der die Justiz einschreitet, möglichst hoch gehängt werden. Der öffentliche Raum müsse grundsätzlich frei von Einschränkungen bleiben, betonte der Minister.
Regeln will die Bundesregierung auch den Umgang mit Gesichtserkennungsdiensten. Dies bereitet besonders Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) Sorgen, weil die Technik hier mittlerweile weit vorangeschritten ist. „Ein internetfähiges Handy reicht aus, um Passanten mit ein paar Tastenklicks über den automatischen Abgleich von Internet-Datenbanken binnen weniger Sekunden zu identifizieren“, warnt ihr Ministerium. Verhindert werden soll darüber hinaus die Profilbildung über Suchmaschinen. Wenn deren Betreiber einzelnen Nutzern systematisch Suchbegriffe wie schwere Krankheiten und andere womöglich negative Begriffe zuordnen kann, entsteht schnell ein vielleicht nachteiliges Bild des Verbrauchers. Auch die Übermittlung von Standortdaten will de Maizière einschränken und an eine ausdrückliche Erlaubnis des Betroffenen knüpfen. Denn über das Handy lassen sich die Bewegungen der Besitzer grundsätzlich lückenlos nachvollziehen. Wann die Vorschläge auch in Gesetze gegossen werden können, ließ der Minister allerdings offen.
Kurz vor dem IT-Gipfel der Bundesregierung in der kommenden Woche hat die Internetwirtschaft zudem eine Selbstverpflichtung vorgelegt. Der Kodex des Branchenverbands Bitkom regelt den Umgang mit Geodaten, wie sie beispielsweise Google für seine Straßenpanoramen erhebt. Der Verband will eine zentrale Widerspruchsstelle im Internet einrichten. Dort können Verbraucher sich über die verschiedenen Geodatendienste informieren und Widerspruch gegen die Veröffentlichung, zum Beispiel der Bilder ihrer Hausfassade, einlegen. Auch soll dort zum Beispiel gemeldet werden, wann Kamerafahrten durch Städte und Gemeinden stattfinden. Nach Bitkom-Angaben beteiligen sich alle großen Anbieter an der Selbstverpflichtung, die wohl erst im kommenden Sommer umgesetzt wird. Mit im Boot sind demnach auch die Branchenriesen Google, Deutsche Telekom, Microsoft oder Nokia.