Keine Lobby

Kommentar

Das Anlegerschutzgesetz ist weit von dem entfernt, was die Bundesregierung nach der Finanzkrise einmal versprochen hat. Hier haben die Interessen der Branche sich wieder einmal weitgehend gegen die der Verbraucher durchsetzen können. Ein Beispiel dafür ist der lange diskutierte Beipackzettel für die oft komplizierten Bankprodukte. Sinnvoll wäre, wenn jedes Produkt ein leicht verständliches Informationsblatt veröffentlicht werden müsste. Dann könnten Anleger sich im Vorfeld einer Entscheidung in Ruhe über die Alternativen informieren und die Produkte vergleichen. Doch so viel Transparenz ist unerwünscht. Erst während eines Verkaufsgesprächs müssen die Banken das Blatt ausreichen, das noch nicht einmal einheitlich gestaltet werden muss. Der Informationsgewinn ist zwar vorhanden, aber davon hat der Anleger nicht viel.

Ebenso ärgerlich ist, dass der Graue Kapitalmarkt, auf dem vor allem gutgläubige Sparer viel Geld verloren haben, erst einmal gar nicht kontrolliert wird. Ein zweites Gesetz, noch laxer als das erste, soll wenigstens die Vermittler der mitunter dubiosen Fonds und Beteiligungen unter Aufsicht stellen. Strenge Sanktionen haben die Kontrolleure nicht parat. Es ist noch Zeit für Nachbesserungen, die in beiden Fällen wünschenswert sind. Aber es drängt sich der Verdacht auf, dass die federführenden Ministerien kein Interesse an mehr Verbraucherschutz haben. Das Finanzministerium steht auf der Seite der Banken, das FDP-geführte Wirtschaftsressort an der der freien Vermittler. Dem Kleinanleger bleibt die Verbraucherministerin, die am Ende aber nichts zu sagen hat.