Auf Dienstreisen heißt es, gut abgesichert zu sein/ Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nicht jeden Ausrutscher ab
Begeben sich Mitarbeiter für ihre Firma auf Reisen, sollten sie ihren Versicherungsschutz prüfen. Zwar springt die gesetzliche Unfallversicherung ein, wenn ihnen im geschäftlichen Rahmen etwas zustößt. Zusätzliche Policen sind jedoch unabdingbar.
Rund-um-die-Uhr-Schutz ist bei der gesetzlichen Unfallversicherung Fehlanzeige. Zwar zahlt sie bei Arbeitsunfällen zum Beispiel Rehabilitationsmaßnahmen, Lohnersatz oder eine Verletztenrente. Doch selbst wenn der Chef seine Mitarbeiter auf einen dreitägigen Kongress nach London schickt, sind diese nicht die gesamte Dauer der Reise abgesichert. Denn so genannte eigenwirtschaftliche Tätigkeiten schließt die Police aus.
„Dinge, die man vorwiegend im eigenen Interesse erledigt, deckt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ab“, erläutert Stefan Boltz, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Angestellte sollten deshalb vor Reiseantritt sicherstellen, dass sie gegen sämtliche Vorfälle ausreichend geschützt sind. Einer Lehrerin, die sich während einer Klassenfahrt Verletzungen zugezogen hatte, half der gesetzliche Unfallschutz zum Beispiel nicht (BSG, 18.11.2008 – B 2 U 31/07 R). Nach einem Wanderausflug nahm sie am Abend eine Dusche, rutschte dabei in der Duschkabine unglücklich aus und erlitt Knochenbrüche am rechten Fuß. Die gesetzliche Versicherung beurteilte den Unfall nicht als Arbeitsunfall und verweigerte jegliche Leistungen. Damit wollte sich die Pädagogin, die keinen privaten Unfallversicherungsschutz besaß, nicht abfinden und verklagte den Unfallversicherungsträger – ohne Erfolg.
„Auf Dienstreisen gibt es auch immer private Momente“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). So hilft die gesetzliche Unfallversicherung beispielsweise nicht, wenn ein Arbeitnehmer abends auf dem Weg ins Kino ausrutscht. Kann der Verunglückte nach dem Unfall seiner Arbeit nicht mehr nachgehen, weil er sich etwa das Bein kompliziert gebrochen hat, zahlen nur eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine lebenslange Rente. „Hat der Betroffene keine solche Police abgeschlossen, kann das den finanziellen Ruin für ihn bedeuten“, urteilt Boss.
Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter ins Ausland schicken, schließen in der Regel Gruppenverträge bei Versicherungen für ihre Mitarbeiter ab. Die enthalten dann gleich mehrere Policen gebündelt wie Unfall-, Auslandskranken- oder Reisegepäckversicherung. Auch darin lauern Tücken. „Arbeitgeber zahlen bei solchen Kompaktpaketen drauf, wenn sie Versicherungen abschließen, die vielleicht gar nicht notwendig sind“, so Boss. Zum anderen seien in manchen Komplettpaketen zwar viele Policen versammelt, aber mit zu geringen Haftungen oder Ausschlüssen. „Bei Reisen in Kriegs- oder Krisengebiete, bestimmten Berufsgruppen oder Lösegeldforderungen springen sie nicht ein“, bemängelt die BdV-Expertin.
Krankheit, Rücktransport und Unfall heißen die drei größten Risiken, gegen die Mitarbeiter auf Geschäftsreisen abgesichert sein sollten. „Arbeitnehmer sollten sich vor einer Dienstreise beim Arbeitgeber erkundigen, welcher Versicherungsschutz besteht, ob sie etwa ausreichend abgesichert sind, wenn sie im Ausland krank werden“, rät Boss. Eine Auslandskrankenversicherung, die Kosten für den Rücktransport abdeckt und zahlt, wenn der Erkrankte teure Privatarztrechnungen begleichen soll, ist also anzuraten. Hat der Chef eine solche nicht für seine Mitarbeiter abgeschlossen, sollten diese sich selbst um eine private Auslandskrankenversicherung kümmern. Eine private Haftpflichtversicherung sollte ohnehin jeder Bürger im Policedepot haben.
Doch was ist, wenn der Chef verlangt, dass der eigene PKW für die Dienstreise herhalten soll? In dem Fall trägt der Arbeitnehmer das volle Risiko. Wer nicht möchte, dass er auf den Kosten, die ein Unfall mit sich bringt, sitzen bleibt, handelt mit seinem Chef einen Zusatzvertrag aus. „Da kann dann drinstehen, dass der Chef sämtliche Kosten trägt“, BdV-Betriebswirtin Boss.