Angelockt und abgezockt

Immer wieder schaffen es Immobilienvermittler, überteuerte Wohnungen unters Volk zu bringen – und ihre Opfer in die Pleite zu treiben

Verbraucherschützern sind sie ein Dorn im Auge. Wer auf sie hereingefallen ist, dem droht nicht selten der finanzielle Ruin. Immer wieder gelingt es dubiosen Vermittlern, ahnungslosen Bürgern überteuerte Eigentumswohnungen oder gar Schrottimmobilien aufzuschwatzen. Die Abzockmaschen sind so gut ausgetüftelt, dass im Prinzip jeder in die Falle tappen könnte.

„Die Abzockerei beginnt fast immer mit einem Telefongespräch und einer Meinungsumfrage zum Steuersystem: Finden Sie, dass Sie zu viele Steuern zahlen?“, sagt Ariane Lauenburg, Redakteurin bei der Zeitschrift Finanztest. Das Perfide: Am anderen Ende der Leitung sitzen meist Studenten, die sich nichts ahnend für drei oder vier Euro Stundenlohn in einem Call-Center etwas dazu verdienen. Wenig später folgt dann ein weiteres Telefonat, in dem der Anrufer dem Opfer die Ergebnisse mitteilt.

„Da heißt es dann, dass 90 Prozent der Befragten der Meinung sind, zu viele Steuern zu zahlen. In Ihrem Fall habe ich ein ganz besonders tolles Steuersparmodell“, so Lauenburg. Gleich schnappt die Falle zu: Jetzt nämlich fragt der Mitarbeiter, wann man Zeit habe, Mittwoch 16 Uhr oder Freitag 19 Uhr. Und schon ist der Angerufene überrumpelt, weil er sich für eine der beiden Möglichkeiten entscheidet.

Mit dem Erwerb von Immobilien als Kapitalanlage werden seit den 1990er Jahren private Anleger gelockt. „Der geschätzte jährliche Schaden, den die Verbraucher durch solche und andere Produkte des Grauen Kapitalmarkts erleiden, geht in die Milliarden“, sagt Sascha Straub, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Über Vorträge, Telefonakquise oder beispielsweise direkte Ansprache durch einen Verwandten werden potentielle Anleger geködert“, erläutert der Jurist. Unseriöse Vermittler erkenne man daran, dass sie Steuervorteile und hohe Renditen versprechen, die Risiken aber verschweigen.

Doch zurück zum Telefongespräch: Der potentielle Käufer hat also einem Treffen zugestimmt, welches auch noch in seiner Wohnung stattfindet. „Das Treffen dient allein dem Zweck, herauszufinden, wie viel Geld der Betroffene locker machen kann“, erläutert Expertin Lauenburg. Sämtliche Unterlagen von Kontoauszügen bis hin zu Sparverträgen werden gesichtet. „Das Opfer legt so zusagen einen regelrechten Finanzstriptease hin“, erläutert die Redakteurin. Dass es sich bei allem um eine „Steuerspar-Immobilie“ handelt, ahne es immer noch nicht.

Der Betrug geht weiter. Im Anschluss wird der künftige Immobilienbesitzer in ein Büro eingeladen. Mit einem teueren Auto wird er dorthin gebracht und dann solange bearbeitet, bis er bereit ist, eine Patenschaft für ein Denkmalprojekt zu übernehmen. Das koste so gut wie nichts, durch die Steuerersparnis würde sich das Ganze von selber tragen und dem Anleger später einen schönen Gewinn bescheren. Schließlich ist das Opfer weichgekocht und bereit zu unterschreiben. 

„Die Leute werden dann zum Notar gefahren und unterschreiben dort den Kaufvertrag für eine vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage“, so Redakteurin Lauenburg. Der Knackpunkt: Die Verbraucher haben die Immobilie erstens nicht gesehen, haben zweitens dafür eigentlich nicht das nötige Kapital und nehmen einen Kredit auf. Drittens gibt das Mietobjekt die versprochenen Einnahmen nicht her, weil der Vermittler die Mieten schön gerechnet hat oder weil die Wohnung anstelle in der glitzernden Innenstadt mitten in der Pampa liegt.

„Die Betroffenen rufen uns an und haben Angst, wir würden denken, dass sie total blöd sein müssen, auf ein solches Geschäft hereingefallen zu sein“, sagt Redakteurin Lauenburg. Aber hinter dem Betrug stecke ein ausgetüfteltes Überrumpelungssystem. Doch wie kommen Betrogene nun aus den Verträgen heraus? Die Verbraucherzentralen zumindest sind machtlos, weil der Eigentümer in diesem Fall als Vermieter auftritt und nicht als privater Endverbraucher.

„Hier hilft ein Anwalt“, sagt Liza Banzhaf von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wie hoch die Chancen stehen, aus einem ungewollten Vertrag herauszukommen, lässt sich pauschal nicht beantworten. Es kommt auf die Umstände an. Experten zufolge funktioniert die Rückabwicklung, wenn festgestellt wird, dass der Kaufpreis sittenwidrig überteuert ist, die Käufer über die monatlichen Belastungen getäuscht oder die Informationspflichten verletzt wurden. Das muss der Käufer allerdings beweisen.