Erbschaft: So lassen sich Steuern und Gebühren sparen

Wer ein Erbe antritt, muss mit allerlei Kosten rechnen. Zum einen hält der Staat seine Hände auf und pocht auf seinen Anteil. Vor allem bei großen Summen kassiert der Fiskus Steuern ein. Zum anderen zieht auch die Abwicklung des Nachlasses mal hier, mal da eine Gebühr nach sich. Ganz legal lassen sich die Zahlungen minimieren.

Banken oder Grundbuchämter pochen beispielsweise auf einen Erbschein, wenn sie Geld herausrücken oder eine Immobilie umschreiben sollen. Wie viel eine solche Bestätigung kostet, richtet sich nach der Höhe des Erbes. „Bei einem Nachlass von 200.000 Euro fallen für Beantragung und Aushändigung des Dokuments jeweils 357 Euro an“, rechnet der Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht, vor. „Ein notarielles Testament erspart den Erben in der Regel den Erbschein“, so Steiner. Allerdings habe der Erblasser im Vorfeld höhere Kosten, weil er für den Gang zum Notar auch ein paar Geldscheine locker machen muss.

Die meisten Erben müssen keine Angst vor dem Finanzamt haben. Nur bei recht hohen Summen langt das Finanzamt zu. Steuerfrei bleibt alles, was den so genannten Freibetrag nicht überschreitet. Wie hoch dieser ausfällt, richtet sich danach, wie eng Erbe und Erblasser miteinander verwandt waren. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gilt zum Beispiel ein Freibetrag von 500.000 Euro. Kinder und Stiefkinder haben 400.000 Euro frei. Treten Eltern das Erbe an, müssen sie 100.000 Euro nicht versteuern. Für sonstige Verwandte wie Geschwister, Nichten oder Onkel gelten 20.000 Euro.

Bei einem größeren Vermögen, einer entfernten Verwandtschaft oder einer Bekanntschaft kann die Besteuerung schnell zum Problem werden. Dann kann es sinnvoll sein, einen Teil des Besitzes schon vor dem Erbfall zu verteilen. Zwar gelten für  Schenkungen fast ausnahmslos die gleichen Freibeträge wie für Erbschaften. Doch die Beträge können alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Durch diesen Vorteil lassen sich auch hohe Werte ohne Steuerabzug vermachen.

„Eine Schenkung ist das wichtigste Instrument, um die Erbschaftsteuer zu schmälern“, erläutert Rechtsanwalt Steiner. Gleichzeitig warnt der Jurist allerdings vor vorschnellen Zuwendungen. „So etwas sollte gut überlegt sein“, rät er. Wer wisse zum Beispiel, ob er später einmal zum Pflegefall wird und deshalb mehr Geld im Alter benötigt. Auch fühlten sich viele Ältere in der Immobilie nicht mehr wohl, wenn den Kindern das Häuschen gehört.

Im schlimmsten Fall bringt der Antritt des Erbes anstelle des erhofften Geldsegens finanzielle Verluste mit sich. Da müssen Schulden müssen beglichen, Steuern nachgezahlt oder Bankdarlehen beglichen werden. In der Regel haben die „Bedachten“ sechs Wochen Zeit, um das Erbe  ausschlagen. Ein Wermutstropfen bleibt: Auch das ist nicht umsonst. „Wer ein Erbe ausschlagen möchte, muss das beim Nachlassgericht oder beim Notar zu Protokoll gegeben“, so Steiner. Und dafür fällt eine Gebühr an.