„Laufende Verträge sind nicht betroffen“

Im kommenden Jahr sinkt der Garantiezins für klassische Lebensversicherungsprodukte wie Kapitallebens- oder Rentenversicherungen von jetzt 2,25 Prozent auf dann 1,75 Prozent. Was das für Versicherte bedeutet, erklärt Finanztest-Redakteurin Susanne Meunier

Mandy Kunstmann: Frau Meunier, was ist der Garantiezins?

Susanne Meunier: Der Garantiezins wird auch „Höchstrechnungszins“ genannt. Er gilt bei klassischen Lebensversicherungsprodukten wie Kapitallebens- oder Rentenversicherungen. Es handelt sich um den Zinssatz, den Versicherungsunternehmen ihren Kunden maximal auf den Sparanteil im Beitrag zusagen dürfen. Der Sparanteil ist das, was nach Abzug von Kosten im Vertrag eines Kunden fürs Sparen übrig bleibt. Schon heute bleibt bei teuren Versicherern von den derzeit geltenden 2,25 Prozent Garantiezins nur 1 Prozent und weniger übrig – auf den Beitrag gesehen.

Kunstmann: Sollte ich jetzt noch schnell eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung abschließen, damit ich noch mehr Zinsen bekomme?

Meunier: Nein. Kunden, die erst ab 2012 einen Vertrag neu abschließen, wird zwar fürs gleiche Geld etwas weniger Rente oder eine geringere Einmalzahlung garantiert als denen, die noch bis Ende 2011 abschlossen. Das heißt aber nicht, dass diese neuen Kunden am Ende weniger herausbekommen als die anderen. Der garantierte Teil ist bei einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung nur der eine Teil der Auszahlung. Der andere kommt aus Überschüssen. Gibt es weniger Garantie, kann dafür der Anteil an Überschüssen etwas höher sein.

Kunstmann: Wirkt sich die Senkung des Garantiezinses auf bestehende Policen aus?

Meunier: Laufende Verträge sind nicht betroffen. Der niedrigere Zins gilt nur für ab 2012 geschlossene Verträge, für diese aber auf Dauer. Erholt sich das Zinsniveau nachhaltig, wird auch der Garantiezins irgendwann wieder angehoben werden. Das gilt dann aber auch erst wieder für Neuverträge ab dem Zeitpunkt der Erhöhung.

Kunstmann: Wer entscheidet über die Höhe des Garantiezinssatzes?

Meunier: Den Zinssatz setzt das Bundesfinanzministerium fest. Es passt den Zins an, wenn die Umlaufrendite der Euro-Staatsanleihen im Durchschnitt der letzten zehn Jahre sinkt oder steigt. Die Umlaufrendite ist die durchschnittliche Rendite aller Euro-Staatsanleihen, die im Umlauf sind. Der Garantiezins darf nur rund 60 Prozent dieser Rendite betragen. Das soll Versicherer daran hindern, zu hohe Zinszusagen zu geben, die sie dann vielleicht auf Dauer nicht einhalten können.

Bio-Box: Susanne Meunier (48) ist seit April 1993 Redakteurin bei der Zeitschrift Finanztest.