Bundesregierung regelt Kostenpflicht im Internet neu / Abofallen bald nicht mehr möglich
Abzocker werden es im Internet künftig schwerer haben. Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das neue Regeln für den Abschluss von Verträgen im Netz aufstellt. „Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen“, erläutert Justizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberger.
Der so genannte Internetbutton soll unseriöse Geschäfte erschweren. Mehr als fünf Millionen Surfer sind nach Schätzung der Ministerin bereits in die Fallen dieser Firmen getappt. Oft wird auf den betreffenden Webseiten mit Gratisangeboten geworben, die sich später als ganz und gar nicht kostenlos erweisen. Die Betreiber verschleiern gerne, dass es sich bei den Angeboten für Rezepte, Horoskope oder Kochrezepte um teure Dienste handelt. Klickt der Verbraucher das Angebot an, wird jedoch ohne sein Wissen ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. Nach kurzer Zeit flatter den Betroffenen dann eine Rechnung ins Haus.
Schon lange haben Verbraucherschützer deshalb eine andere Regelung gefordert. Die Anbieter müssen nun gut lesbar und deutlich sichtbar auf die Kosten hinweisen. Erst wenn der Besucher der Webseite dies zur Kenntnis genommen hat und per Mausklick den Auftrag bestätigt, gilt die Vereinbarung. Außerdem werden die Unternehmen verpflichtet, alle maßgeblichen Details des Vertrags preiszugeben. Dazu gehören die Preise, die Laufzeiten des Vertrags und wesentliche Merkmal des Produktes. „Diese Neuregelung gilt für alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen“, stellt die Ministerin fest. Dabei sei es egal, ob das Geschäft am heimischen Computer, mit dem Handy oder einem Tablet-PC abgeschlossen werde.
Im Grunde ist es auch heute schon verboten, den Verbrauchern über verdeckte Tricksereien das Geld aus der Tasche zu ziehen. Doch viele Kunden knicken nach dem ersten Ärger über eine Rechnung ein und zahlen die oft mäßigen Beträge. Wer sich weigert, erhält dann häufig ein Mahnschreiben von einer Inkassofirma oder einem Anwalt. Auch das lohnt sich aus Sicht der unseriösen Firmen, weil daraufhin viele Konsumenten aus Angst vor weiteren Kosten nachgeben. Wer die Ruhe behält, und sich nicht rührt, kommt dagegen oft ohne Zahlung davon, weil die Anbieter den Weg zum Gericht scheuen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist mit dem Gesetz zufrieden. „Die Plage des Unterjubelns von Verträgen sollte damit endlich eingedämmt werden können“, hofft Rechtsexpertin Jutta Gurkmann. Wie weit verbreitet die dubiosen Geschäftspraktiken sind, zeigt die Statistik des vzbv. Monatlich gehen allein dort rund 22.000 Beschwerden von getäuschten Kunden ein. Hochgerechnet wäre jeder elfte Internetnutzer in Deutschland schon einmal in eine Abofalle getappt. Zugleich sieht Gurkmann eine weiterhin bestehende Schwachstelle bei den Smartphones. Danach spähen unseriöse Firmen über Werbebanner auf dem Handy die IP-Adressen von Nutzern aus. Anschließend stellen sie über den Telefondienstleister angebliche Dienstleistungen in Rechnung. Die Expertin fordert eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, mit dem diese Lücke leicht geschlossen werden könnte.
Nun muss die Buttonlösung noch vom Bundestag abgesegnet werden. An einer Mehrheit für die Neuregelung besteht allerdings kein Zweifel. Deutschland kommt mit dem verbesserten Verbraucherschutz im Netz einer EU-Regelung zuvor.