Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer will Empfehlungsbutton verbieten
Die Idee ist eigentlich pfiffig. Wer im Internet auf interessante Inhalte stößt, kann sie per Mausklick den virtuellen Freunden im sozialen Netzwerk Facebook empfehlen. „Gefällt mir“ oder „Empfehlung“ steht neben immer mehr Angeboten im Netz. Nicht nur Unternehmen bringen sich auf diese Weise ins Gespräch. Auch Politiker, Parteien oder Ministerien bieten die Buttons an.
Doch so harmlos wie es scheint, ist der Klick des Feldes nicht. Denn der Button führt direkt auf die Server von Facebook und das Unternehmen aus den USA ist um ein paar Daten reicher. Das Netzwerk mit weltweit 700 Millionen Nutzern, allein 20 Millionen in Deutschland, sammelt auf diese Weise Informationen. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin benutzt hat muss nach Aussage des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein mit einer zweijährigen Verfolgung aller Schritte im Netz rechnen. „Bei Facebook wir eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar personifizierte Profilbildung vorgenommen“, warnen die Datenschützer – und stellen sich quer.
Nach Einschätzung der ULD-Chefs Thilo Weichert ist diese Praxis in Deutschland rechtswidrig. Die Besucher der Webseiten, die solche Buttons vorhalten, wissen oft nicht, dass sie ausspioniert und ihre Daten in die USA weiter gegeben werden. Weichert will die Empfehlungen praktisch verbieten und fordert die Betreiber der Webseiten auf, diese Wahlmöglichkeit zu entfernen. „Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, wird die ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen“, droht Weichert. Für Unternehmen aus Schleswig-Holstein könnte Widerstand gegen die Aufforderung teuer werden. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld sehen Verstöße gegen die geltenden Gesetze vor.
Die Landesregierung ist anderer Auffassung. „Politische Kommunikation findet heute auch im Internet statt“, sagt der Chef der Staatskanzlei, Arne Wulff, „daran werden wir auch in Zukunft festhalten.“ Rückendeckung erhält Weichard vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. „Schon der Aufruf der entsprechenden Seite führt zur Übertragung bestimmter Daten, darunter die IP-Adresse des Nutzers , an Facebook“, warnt Schaar. Von Bußgeldern für die oft kleinen Unternehmen mit Buttons hält er jedoch nichts. Vielmehr müsse Facebook dazu gebracht werden, die Anforderung der deutschen Gesetze zu erfüllen.
Auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner teilt die Rechtsauffassung des ULD, nach der auch Behörden und Unternehmen, die das Empfehlungsfeld auf ihrer Webseite haben, gegen Datenschutzrechte verstoßen. Mitte September will Aigner auf einer USA-Reise auch mit der Konzernspitze von Facebook zusammentreffen und will dabei weitere Verbesserungen beim Datenschutz erreichen.