Verbraucherschützer: Banken verschweigen Zuwendungen, die sie für die Vermittlung von Wertpapieren erhalten
Das Wohl ihrer Kunden scheint den Banken auch drei Jahre nach dem Lehman-Crash nicht sonderlich am Herzen zu liegen. Die meisten Geldhäuser weigern sich, Provisionen, die sie für Wertpapiergeschäfte einstreichen, offen zu legen – obwohl sie dazu verpflichtet sind. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter der Verbraucherzentralen. „Die Institute spielen nach wie vor mit verdeckten Karten“, sagt Gerd Billen, der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv).
Zwei von drei Instituten missachten laut Studie gegenüber ihren Kunden die Pflicht, Provisionen für Wertpapiere wie Zertifikate, Aktien oder Investmentfonds offen zulegen. Entweder verweigerten die Geldhäuser die Auskunft ganz oder sie informierten unzureichend. „Das Ergebnis ist für die Banken ein Trauerspiel“, so vzbv-Chef Billen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen Verbraucher erfahren, welche Vergütungen Banken für eine Finanzvermittlung erhalten. Dies kann Aufschluss darüber geben, ob die jeweilige Bank eine unabhängige Beratung anbietet oder nur im Auftrag eines Fondsanbieters handelt. Das Problem: Das BGH-Urteil bezieht sich nur auf so genannte Kommissionsgeschäfte, bei denen die Banken als Vermittler agieren. Für so genannte Festpreisgeschäfte, bei denen die Institute Wertpapiere auf eigene Rechnung kaufen, gilt es nicht.
Mit fadenscheinigen Argumenten, auch mit dem des Festpreisgeschäftes, so die Verbraucherschützer, wimmelten die Geldhäuser ihre Kunden ab. „In 25 Prozent der Fälle lehnten die Kreditinstitute eine Auskunft mit der Behauptung ab, bei dem Produkt habe es sich um ein Festpreisgeschäft gehandelt“, erläutert die Kapitalanlagenexpertin des vzbv, Dorothea Mohn. Ob die Behauptung stimmt, ist für Verbraucher nicht nachzuvollziehen.
Zweifel, so Billen, seien zumindest bei der Targobank (ehemals Citybank) angebracht. Diese habe behauptet, ihren Kunden Zertifikate ausnahmslos als Festpreisgeschäft verkauft zu haben. Die Abrechnungen wiesen allerdings Kommissionsgeschäfte aus. Mit einem Computerfehler erklärte die Targobank die Unstimmigkeit.
Die Verbraucherzentralen sehen sich anhand dieser Ergebnisse in ihrer Annahme bestätigt, dass die Kreditinstitute bei Finanzproduktempfehlungen vielmehr von der Höhe der Provisionen getrieben sind, als vom Wohl ihrer Kunden. „Banken haben großes Interesse daran, die Intransparenz aufrecht zu erhalten“, meint vzbv-Expertin Mohn.
Vom Gesetzgeber verlangen die Verbraucherschützer nun, für Rechtsklarheit zu sorgen. Explizit solle gesetzlich geregelt werden, dass Provisionen offen gelegt werden müssen – unabhängig davon, ob es sich um Kommissions- oder Festpreisgeschäfte handelt.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht vzbv-Vorstand Billen in der Pflicht, und fordert eine bessere Marktaufsicht.
Für die nicht repräsentative Untersuchung hatten die Verbraucherzentralen 280 private Anleger aufgerufen, ihre Geldhäuser um eine Auflistung der Provisionen zu bitten, die sie für konkrete Anlageempfehlungen erhalten hatten. Nur drei Banken legten die Vergütungen in klarer Weise und in Euro und Cent offen – die Deutsche Bank, die Hypovereinsbank und die Sparkasse Hannover. „Das ist ein Zeichen, dass es geht“, urteilt vzbv-Chef Billen. Daran sehe man, wie wenig haltbar die Argumente der anderen Institute sind.