Banken reduzieren die Einlagensicherung

Kein Zusammenhang zur aktuellen Krise / Garantien für Sparer weltweit am höchsten

„Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlage sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.“ (Angela Merkel, 2008)

„Dem ist kein Wort hinzuzufügen.“ (Bundespresseamt, September 2011)

Die privaten Geldhäuser wollen die Garantien für Spareinlagen im Falle von Insolvenzen langfristig deutlich verringern. Derzeit liegt die niedrigste Sicherungsgrenze bei 1,5 Millionen Euro pro Kunde. Ab 2015 wird diese Grenze in mehreren Schritten auf zuletzt 437.500 Euro im Jahr 2025 abgesenkt. Das gab der Bundesverband deutscher Banken (BdB) bekannt. „Privatkunden genießen weiterhin einen sehr hohen Einlagenschutz“, betonte Hans-Joachim Massenberg von der Hauptgeschäftsführung des Verbands. Mit der sich abzeichnenden aktuellen Krise des Geldgewerbes habe der von den Mitgliedsinstituten noch abzusegnende Plan nichts zu tun.

Für die meisten privaten Sparer wird sich durch das Vorhaben nichts ändern. Selbst höhere Guthaben können im Falle einer Bankenpleite aus dem Sicherungsfonds bedient werden. Laut BdB werden 95 Prozent der Kunden selbst nach dem letzten Schritt noch auf einen Verlustausgleich von bis zu fünf Millionen Euro rechnen können. Der Fonds der Privatbanken wurde 1976 nach dem Konkurs der Herstatt-Bank gegründet. Bislang wurden die Vermögensschäden in rund 30 Fällen übernommen. Allein die Lehman-Pleite hat den Sicherungsfonds bisher 6,3 Milliarden Euro gekostet.

Die Höhe der garantierten Einlagen ist von Bank zu Bank unterschiedlich und richtet sich nach dem Eigenkapital des Geldhauses. So ist für jeden einzelnen Sparer, der bei der Deutschen Bank sein Geld angelegt hat, theoretisch ein Betrag von elf Milliarden Euro durch den Fonds abgesichert. Von der Absenkung der Höchstbeträge erhofft sich der Verband realistischere Haftungssummen. Damit steige auch die Glaubwürdigkeit des Instruments, hofft der BdB. In welcher Höhe einzelne Institute für die Einlagen ihrer Kunden haften, können Anleger auf der Internetseite des Bankenverbands nachschlagen. Wenn die Deckungssumme zu gering ist, können Sparer ihre Guthaben auf mehrere Banken verteilen. Doch Vorsicht: Nicht alle Banken sind Mitglieder im Sicherungsfonds. In diesem Fall ist nur die gesetzlich vorgesehene Haftung in Höhe von 100.000 Euro gesichert.

Sollte sich die Schuldenkrise zu einer weltweiten Finanzkrise ausweiten, wäre es mit der Verlässlichkeit des Schutzes der Einlagen nicht weit her. „Unser privater Sicherungsfonds wäre im Falle einer systemischen Krise sicher überfordert“, räumt Mallenberg ein. In diesem Falle wäre wohl die Politik gefragt. Kanzlerin Angela Merkel hat 2008 die Spareinlagen der Bundesbürger zumindest politisch garantiert. „Dafür steht die Bundesregierung ein“, sagte die Regierungschefin seinerzeit. Das Versprechen gilt nach Angaben des Bundespresseamts weiter. „Dem ist kein Wort hinzuzufügen“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Allerdings sind mit dieser Zusage offenkundig nicht alle Notfälle im Bankgewerbe gemeint. So berichtet der Justitiar des BdB, Armin Weber, dass sich Kunden der im letzten Jahr geschlossenen Noa Bank beim Bundesfinanzministerium eine Abfuhr einhandelten, als sie ihre erlittenen Verluste mit Hinweis auf das Merkel-Versprechen geltend machen wollten. „Darauf würde ich mein Einlagenverhalten nicht bauen“, rät Weber.

Es gibt in Deutschland noch zwei weitere Sicherungssysteme. Die Sparkassen haben eine Haftungsverbund, der in unbegrenzter Höhe Spareinlagen der Kunden garantiert. Auch die Volks- und Raiffeisenbanken stehen füreinander ein. Gehört ein Institut keinem Sicherungssystem an, gilt die gesetzlichen Haftungsgrenze von 100.000 Euro.