Verbraucher können im Kühlschrank nach gesundheitsgefährdenden Produkten fahnden
Verbraucher können sich im Internet ab sofort auf einer bundesweiten Plattform über gesundheitsgefährdende Lebensmittel informieren. Bund und Länder haben die gemeinsame Webseite unter dem Namen www.lebensmittelwarnung.de ins Netz gestellt. Dort werden fortan Produkte genannt, die von den Herstellern oder Händlern zurückgerufen werden, weil sie zum Beispiel Glassplitter enthalten oder bakteriell durch Salmonellen verunreinigt sind. Die Erkenntnisse der Länder über einzelne Produkte werden, sofern vor dem Verzehr gewarnt wird, veröffentlicht. Momentan umfasst die Datenbank 28 gesundheitsschädliche Nahrungsmittel, von der Mettwurst über mit Frischkäse gefüllte Paprika aus Ammerbruch bis hin zu Gourmetsprossen. Bis zu fünf Meldungen werden wohl monatlich hinzukommen.
„Die Verbraucher möchten mehr Transparenz“, begründet der Präsident des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Helmut Tschiersky-Schöneburg den Netzauftritt. Kunden können sich über den Kurznachrichtendienst Twitter neue Warnungen direkt auf das Handy schicken lassen. Das BVL ist für die technische Betreuung des Portals zuständig und gibt selbst nur Warnungen zu schädlichen Lebensmitteln heraus, die im Internethandel von ausländischen Anbietern direkt nach Deutschland verkauft werden. Vor einigen Wochen stellte das Amt etwa Olivenpaste aus Frankreich auf die rote Liste, weil die Spezialität mit Listerien belastet war, die krank machen können. „Was dort steht, darf nicht verzehrt werden“, betont der BVL-Chef. Für die Überwachung der in Supermärkten oder Fachgeschäften vertriebenen Nahrungsmittel sind die Länder zuständig, die bei gefährlichen Funden die Namen des Produkts, des Herstellers, des Haltbarkeitsdatums und den Befund veröffentlichen.
„Mit der neuen Internetplattformerhalten Verbraucher bundesweit alle wichtigen Informationen“, sagt Bremens Gesundheitssenatorin Renate Jürgens-Pieper, die derzeit den Vorsitz der Länderverbraucherministerkonferenz inne hat. Auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner spricht von einer bislang nicht gekannten Transparenz der Lebensmittelüberwachung. Die Politikerin verwies auf die zusätzlich vor drei Monaten geschaltete Internetseite „Lebensmittelklarheit“, auf der die bisweilen irreführende Darstellung von Pizzen, Tiefkühlfleisch oder Fertiggerichten angeprangert wird. Bislang habe es 2.500 Hinweise auf täuschende Darstellungen und 20 Millionen Zugriffe auf die Webseite gegeben, sagt Aigner.
Die von der Ministerin gepriesene Transparenz hat allerdings Grenzen. Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisiert das Portal als „Augenwischerei“. Nicht einmal alle im europäischen Schnellwarnsystem als gesundheitsgefährdend eingestuften Produkte würden hier eingestellt. Es fehle außerdem eine Pflicht für die Bundesländer, ihre Informationen aus der Lebensmittelkontrolle tagesaktuell zu veröffentlichen. Das Ministerium weist die Vorwürfe zurück: „Wenn ein Lebensmittel die Gesundheit gefährden kann, darf es nicht verkauft werden.
Doch Schwachpunkt bestehen tatsächlich. Präventiv, wie etwa beim Skandal um Dioxineier im Frühjahr, wird vor keinen konkreten Nahrungsmitteln gewarnt. Auch Erkenntnisse der Kontrolleure, die unterhalb der Gefährdungsschwelle liegen, die Verbraucher aber trotzdem interessieren könnten, landen nicht zwangsläufig auf der Liste.