Regionaler Sozialausgleich bleibt notwendig

Kommentar zur Klage gegen den Länderfinanzausgleich

Bayerns Klage gegen den Länderfinanzausgleich macht Eindruck. Am Dienstag beschloss Horst Seehofers CSU-FDP-Landesregierung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um die gesetzlichen Ausgleichszahlungen des reichen Bayern an arme Bundesländer wie Berlin zu kappen. Möglicherweise erreicht München damit in einigen Jahren eine gewisse Reduzierung seiner Überweisung – das grundsätzliche System des Sozialtransfers zwischen den Regionen in Deutschland wird dennoch bestehen bleiben.

Einerseits ist Bayerns Klage verständlich. Baden-Württemberg und Hessen teilen das Anliegen. Der Grund: Nur noch diese drei Länder – von einem winzigen Hamburger Beitrag abgesehen – zahlten 2011 rund 7,3 Milliarden Euro zugunsten der armen Verwandten im Norden und Osten. Bayern allein überwies mit 3,7 Milliarden die Hälfte und finanzierte damit vor allem Berlin, das drei Milliarden vereinnahmte.

Die Schieflage zwischen so wenigen Gebern und vielen Nehmern kann man durchaus als regional ungerecht empfinden. Und das gegenwärtige System ist teilweise paradox. Basiert die Berechnung doch wesentlich auf den unterschiedlichen Steuereinnahmen der jeweiligen Länder. Hingegen spielt kaum eine Rolle, wofür die Nehmer das Geld ausgeben. Wer die muntere und milliardenteuere Repräsentationsbauerei in Berlin beobachtet, kann schon verstehen, dass man im Süden gewisse Zweifel hegt.

So gibt es viele Details, die sich ändern lassen. Andererseits aber schreibt das Grundgesetz vor, die Finanzkraft der Länder teilweise auszugleichen. Die Polarisierung zwischen arm und reich soll nicht zu groß werden. Deshalb wird auch nach einer möglicherweise erfolgreichen Klage eine renovierte Form des Länderfinanzausgleichs fortbestehen. Das gilt selbst für die Zeit nach 2019, wenn die augenblickliche Regelung ohnehin ausläuft.

Erreichen kann Bayern jetzt zwei Dinge. Die Karlsruher Richter könnten die Überweisung aus dem Süden in den Norden um ein paar hundert Millionen Euro pro Jahr reduzieren – frühestens ab 2015 oder 2016. Eine solche Entscheidung mag außerdem den Anlass bieten, den Länderfinanzausgleich schneller als bislang beabsichtigt zu novellieren. Unter dem Druck der abermaligen Klage ziehen Bund und Länder die Neukonstruktion eventuell vor.