Der Lehrvertrag ist in der Tasche und bald gibt es das erste Gehalt. Doch was bleibt davon übrig? Und was kann man machen, wenn das Geld zum Leben nicht ausreicht?
So viel ist anfangs drin:
Große Sprünge können Berufseinsteiger mit ihrem Lohn in der Regel nicht machen. Im Schnitt gibt es im ersten Lehrjahr 579 Euro brutto pro Monat – zumindest in den tariflichen Ausbildungsberufen. In Ostdeutschland fällt das Gehalt geringer aus. Wer hier beispielsweise eine Ausbildung zum Mechatroniker antritt, bekommt am Anfang 780 Euro brutto im Monat. Am Ende der dreijährigen Lehre sind es 932 Euro. Im Westen sind es anfangs 798 Euro und zum Schluss 970 Euro.
So hoch sind die Abzüge:
„Brutto“ bedeutet, nicht der ganze Verdienst landet auf dem Konto. Der Staat zieht noch Sozialabgaben ab, also Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Auszubildender und Arbeitgeber beteiligen sich ungefähr jeweils zur Hälfte an den Sozialabgaben. Mit etwa 20 Prozent Abzügen müssen Azubis schlussendlich rechnen.
Wer allerdings nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient – wie zum Beispiel Friseurlehrlinge im Osten, die sich zu Beginn mit rund 214 Euro monatlich zufrieden geben müssen – ist von den Zahlungen befreit. Ab einer Summe von etwa 900 Euro wird in der Regel zusätzlich noch Lohnsteuer fällig. Wie viel am Ende vom Lohn übrig bleibt, lässt sich mithilfe eines Brutto-Netto-Rechners im Internet ausrechnen.
Das gibt der Staat dazu:
Wer mit seinem Verdienst nicht über die Runden kommt, dem hilft der Staat in Form der Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB. Mehrere Hundert Euro Zuschuss im Monat sind möglich. Voraussetzung für die Finanzspritze ist unter anderem, dass der Lehrling nicht bei den Eltern wohnen kann, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit weg liegt.
Die Höhe des Zuschusses wird ganz individuell berechnet.
Auch das Einkommen der Eltern spielt dabei eine Rolle. Ob ein Anspruch auf die Förderung besteht, verrät der Online-Rechner der Arbeitsagentur unter www.bab-rechner.arbeitsagentur.de
Günstiger Wohnen:
Azubis, die von zuhause ausziehen müssen oder möchten, sollten sich um einen Wohnberechtigungsschein (WBS-Schein) kümmern. Damit lassen sich günstige, mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen mieten. Ansprechpartner ist das Wohnungsamt.
Je nach Einkommens- und Miethöhe kann es sein, dass zusätzlich ein Anspruch auf Wohngeld vom Sozialamt besteht. Die Hürden für den Zuschuss sind hoch. Auszubildende sollten sich bei ihrer Stadt erkundigen, unter welchen Bedingungen sie die finanzielle Unterstützung erhalten. Im Zweifelsfall sollten sie einen Antrag stellen.
Aufgepasst beim Girokonto:
Für Azubis sind Girokonten fast immer kostenlos. Wie so oft, heißt „kostenlos“ auch hier nicht unbedingt, dass das Konto kein Geld verschlingt. Versteckte Gebühren lauern beispielsweise in Form von Kosten für Giro- oder Kreditkarten oder für Überweisungen. Also: Das Kleingedruckte genau studieren.