Lockerung der Dynamopflicht

Künftig dürfen Mountainbiker auch ohne elektrischen Generator legal auf Deutschlands Straßen unterwegs sein

Fahrradfahrer können sich freuen: Die Dynamopflicht wird gelockert. Derzeit prüft das Bundesverkehrsministerium, ob eine entsprechende Regelung aus dem Jahr 1938 noch zeitgemäß ist. Zwar liegen konkrete Ergebnisse noch nicht vor. Doch beim Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) weiß man schon, in welche Richtung es geht. „Ausnahmen wird es für Mountainbikes und die elektrisch angetriebenen Pedelecs geben“, sagt ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn.

Viele Radler wissen gar nicht, dass hierzulande eine Pflicht zum Dynamo am Drahtesel besteht. Batterieleuchten sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa an Rennrädern, die nicht mehr als elf Kilogramm auf die Waage bringen. Wer ohne den fest installierten Stromerzeuger unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro. Rennradler sollten allerdings darauf achten, dass sie einen ordnungsgemäßen Batteriescheinwerfer dabei haben. „Alle Lichtanlagen müssen amtlich zugelassen sein“, erläutert ADFC-Jurist Huhn. Ob die Leuchte verkehrstauglich ist, verrät ein spezielles Prüfzeichen: eine Welle gefolgt vom Buchstaben „K“ und einer Prüfnummer.    

Die Dynamopflicht steht immer wieder zur Debatte. Regelmäßig untersucht das Verkehrsministerium, ob bestehende Regelungen durch technische Neuerungen geändert werden müssen. „Gibt es Innovationen am Markt, muss man prüfen, ob diese zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen“, sagt Ministeriumssprecher Stefan Ewert. Zurzeit ist der Fachausschuss Kraftfahrtechnik damit beauftragt, einen Entwurf zur Änderung der lichttechnischen Vorschriften in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zu erarbeiten. Im Frühjahr 2013 ist mit einer Empfehlung der Experten zu rechnen.

Laut ADFC kommen hierzulande 20 Prozent der Fahrräder ohne Dynamo in den Handel. Vor allem Rennräder, Mountainbikes und Kinderräder werden häufig ohne den Energieumwandler ausgeliefert. Wer sein Rad  nachrüsten will, kann zwischen mehreren Dynamo-Varianten wählen – etwa dem klassischen, aber bereits veralteten, Seitenläuferdynamo, der an der Seite des Rades mitläuft oder dem modernen Nabendynamo, der mitten im Vorderrad sitzt. Bei letzterer Version, ist ein Komplettaustausch des Rades nötig. 

Trotz Dynamopflicht kommen Radfahrer, die sich mit einer eigentlich nicht erlaubten Leuchtquelle – etwa einem LED-Licht-Clip – in den Sattel schwingen, häufig um ein Bußgeld herum. „Die Beamten sind in der Regel froh, wenn Radler überhaupt beleuchtet in die Pedalen treten“, meint ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn.