Internationale Aufseher einigen sich auf schärfere Vorschriften für künftige Geldreserve der Finanzinstitute. Einführung aber erst allmählich bis 2019
Die internationalen Bankenaufseher ziehen eine weitere Konsequenz aus der Finanzkrise. Ab 2015 müssen die Banken neu definierte Reserven an schnell verfügbaren Mitteln nachweisen, damit sie Krisen aus eigener Kraft überstehen können. Allerdings werden die höheren Liquiditätsvorschriften 2015 nicht voll wirksam, sondern bis 2019 nach und nach eingeführt – ein Zugeständnis an die Institute.
Der Baseler Ausschuss, ein Gremium der Zentralbanken und Bankenaufseher wichtiger Wirtschaftsnationen, veröffentlichte seinen Beschluss am Sonntagabend. Darin heißt es, die Finanzinstitute weltweit würden verpflichtet, „ausreichende liquide Werte“ vorzuhalten. Damit wollen die Bankenaufseher verhindern, dass Notenbanken und Steuerzahler angeschlagene Finanzinstitute kurzfristig unterstützen müssen – eine Lehre aus den Turbulenzen, die auf den Zusammenbruch der US-Bank Lehman Brothers 2008 folgten. Mit Hilfe ihrer eigenen Liquiditätsreserven sollen sich Banken im Krisenfalle künftig 30 Tage über Wasser halten können.
Mervyn King, Chef der Britischen Notenbank und Vorsitzender des Baseler Ausschusses, wertete die Übereinkunft „als ersten wirklich globalen Mindeststandard für Bankenliquidität“. Die Beschlüsse der Bankenaufseher sind rechtlich nicht verbindlich, werden von den wichtigen Staaten, darunter Deutschland, in der Regel aber umgesetzt.
Drei Fünftel des künftigen Finanzpolsters müssen aus Bargeld, Einlagen des jeweiligen Instituts bei der zuständigen Zentralbank und sicheren öffentlichen Wertpapieren bestehen. Die übrigen zwei Fünftel umfassen unter anderem weniger sichere Staatspapiere, Unternehmensanleihen und Hypothekenpapiere. 60 Prozent der gesamten Liquiditätsreserve müssen die Banken bis 2015 nachweisen. In den folgenden Jahren sollen jeweils zehn Prozent hinzukommen, bis 2019 die volle Höhe erreicht wird.
Dass die Aufseher den Instituten diesen schrittweisen Aufbau zugestehen, hat mit dem gegenwärtig geringen Wert der Staatsanleihen zu tun, die viele Banken in ihren Büchern haben. Beispielsweise griechische, spanische oder italienische Staatsanleihen lassen sich heute nur mit teilweise hohen Wertverlusten verkaufen. Diese Papiere erfüllen somit oft nicht das Kriterium der schnellen Liquidierbarkeit zum Ausgangswert, dürften also eigentlich nicht Teil der künftigen Geldreserve sein.
Würden die Banken diese Papiere jedoch abstoßen, um sichere Anlagen zu erwerben, müssen sie den Tausch unter anderem mit Mitteln finanzieren, die gegenwärtig für Kredite an Unternehmen zur Verfügung stehen. Das könnte die Kreditversorgung der Wirtschaft und die Konjunktur behindern. Um diesen nachteiligen Effekt zu dämpfen, geben die Bankenaufseher den Instituten mehr Zeit. Nachvollziehbar und richtig findet dieses Vorgehen auch Dorothea Schäfer, Finanzmarktexpertin beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin.
Der neue Liquiditätspuffer ergänzt höhere Eigenkapitalanforderungen, die die Banken ebenfalls erfüllen müssen. Während es im ersten Fall um schnell verfügbares Geld geht, dient eine bessere Ausstattung mit Eigenkapital dazu, dass die Institute langfristig sicherer arbeiten.