Hoffnung auf Mäßigung

Kommentar zur Debatte über Managergehälter

Es ist kein Placebo, das die Kanzlerin verabreicht. Die geplanten, neuen Regeln für Managergehälter können durchaus ein gewisse Wirkung entfalten. Allerdings nicht die, die viele Wähler wünschen – eine Beschränkung der hohen Verdienste auf breiter Front. Allenfalls kann man hoffen, dass allzu krasse Ausreißer vermieden werden und eine gewisse Mäßigung eintritt.

Den Anlass für die Bewegung der Regierung hat der Erfolg der Schweizer Volksinitiative zur Eindämmung von exorbitanten Gehältern in Aktiengesellschaften gegeben. Das Vorhaben im Nachbarland trifft auf den auch hier verbreiteten Unmut über die Millionenzahlungen an Konzernvorstände. Union und FDP wollen deshalb nun offenbar durchsetzen, dass die Aktiengesellschaften die Gehälter ihrer Führungspersonen einzeln und nach Bestandteilen aufgeschlüsselt veröffentlichen müssen. Zudem soll die Hauptversammlung – die Zusammenkunft der Eigentümer einer AG – explizit über die Bezahlung beschließen. Kungelei im Hinterzimmer würde dadurch erschwert.

Selbst mit solchen Regeln jedoch können die Vorstände und Manager auch künftig grundsätzlich Dutzende Millionen Euro erhalten. Die absolute Höhe der Dotierung würde ja nicht reglementiert. Zudem haben die Aktionäre oft auch das Interesse, dass die Chefs sehr gut bezahlt werden. Denn die Eigentümer versprechen sich von deren Wirken eine gute Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals, die gerne auch über dem liegen darf, was bei der Konkurrenz üblich ist.

Andererseits, und darauf zielt die Regierung, sind Aktionäre aber auch empfänglich für gesellschaftliche Stimmungen. Läuft eine breite Debatte über überzogene Gehälter, überlegen sich manche Teilnehmer einer Hauptversammlung vielleicht, ob sie die 15 Millionen Euro Jahresgehalt für ihren Vorstandschef einfach durchwinken. Von diesem Mechanismus sollte man zwar nicht zuviel erwarten, aber die politische Anleitung zur finanziellen Mäßigung kann wirken. Mindestens in Einzelfällen: VW-Chef Martin Winterkorn hat unlängst auf 5,5 Millionen Euro für 2012 verzichtet. Trotzdem bleiben ihm 14,5 Millionen.

Ob mehr zu erreichen ist, als einige drastische Auswüchse zu kappen, erscheint fraglich. Wenn der Staat vorschreiben wollte, wieviel Geld Manager maximal erhalten dürfen, griffe er in die Vertragsfreiheit ein. Und warum sollen sich nur die Vorstände von Aktiengesellschaften bescheiden? Was ist mit den anderen Unternehmern, Sportlern, Schauspielern und Musikern? Deren Bezahlung geht den Bundestag ebenfalls nichts an. Wenn Politiker einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leisten wollen, sollten sie ihr wirksamstes Mittel nutzen – Abgaben und Steuern. Angesichts eines Spitzensteuersatzes in Deutschland von gegenwärtig 45 Prozent ist da noch etwas Luft, wenn auch nicht mehr viel.