Die Familie bekommt am wenigsten Geld

Betreuende Angehörige erhalten geringe Mittel aus der Pflegeversicherung/ Einige Unternehmen kommen pflegenden Mitarbeitern weiter entgegen als es der Staat vorschreibt

Die Pflege von alten Menschen übernehmen heute Heime, ambulante Dienste oder Angehörige. Finanziellen Beistand gibt es von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wenn sie Angehörige betreuen, erhalten Familienmitglieder weniger Mittel als eine stationäre Einrichtung.

Die Umsorgung im Heim wird mit monatlich 1023 Euro in der Pflegestufe I unterstützt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen die Betroffenen selbst. Reichen Rente oder Vermögen dafür nicht aus, springen die Kinder und im Zweifelsfall das Sozialamt ein. Findet die Betreuung zuhause statt, gibt es deutlich weniger Unterstützung. Für einen Pflegedienst zahlt die Versicherung monatlich 440 Euro als Sachleistung in der ersten Pflegestufe. Übernehmen Angehörige die Betreuung, bekommen sie in diesem Fall 225 Euro Pflegegeld. Sachleistungen und Pflegegeld können kombiniert werden. Dann gibt es jeweils aber nicht mehr die vollen Leistungen.

Familienmitglieder, die einen Kranken zuhause umsorgen, können sich vom Arbeitgeber für bis zu sechs Monate frei stellen lassen. In dieser gesetzlich geregelten Pflegezeit erhalten sie jedoch keinen Lohn. Einige, vor allem große Unternehmen, ermöglichen ihren Mitarbeitern eine bezahlte Auszeit. Die Hans-Böckler-Stiftung schätzt, dass zehn bis zwölf Prozent der Firmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – und somit häufig auch die Pflege – betrieblich geregelt haben. Üblich sei die Freistellung in Form eines Sabbaticals, also bezahlter Freizeit, die durch Lohnverzicht oder Überstunden ausgeglichen wird.