Schluss mit Lockangeboten

Ein neues Gesetz bringt mehr Transparenz bei der Kreditvergabe/ Verbraucherschützer begrüßen die Regelungen, sehen aber Lücken

Bankkunden sind ab sofort besser bei Kreditgeschäften geschützt. „Lockvogelangebote, die mit besonders niedrigen Zinsen werben, die aber in der Realität kaum ein Verbraucher erhält, sind künftig verboten“, sagt  Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Die neue Vorschrift ist Teil der Verbraucherkreditrichtlinie, die am heutigen Freitag in Kraft tritt.

„Der aggressiven X %-Werbung geht es nun an den Kragen“, begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Gesetzt.  Künftig müssen Kreditinstitute mit realistischen Zinssätzen werben. Als realistisch gilt ein beworbener Zins, wenn sich zu diesen Konditionen mindestens zwei Drittel der angesprochenen Kunden Geld leihen können.

Die Regelungen bringen Verbrauchern noch weitere Vorteile: Schon vor Abschluss eines Kreditvertrags müssen Banken ihre Kunden über die wesentlichen Bestandteile des Darlehens informieren – und zwar über ein einheitliches Muster. Anhand dieses Formulars, das im Übrigen europaweit gilt, können Kreditnehmer unterschiedliche Angebote besser als bisher vergleichen.

Mehr Rechte werden Bürgern auch in punkto Vertragskündigung eingeräumt. Bei unbefristeten Verträgen sind Kündigungen durch den Darlehensgeber nur noch zulässig, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart ist. Dagegen können Kreditnehmer einen unbefristeten Vertrag jederzeit kündigen. Abweichend davon dürfen sie höchstens zu einer Kündigungsfrist von einem Monat verpflichtet werden.

Die Verbraucherkreditrichtlinie bereitet obendrein einer beliebten Machenschaft der Kreditinstitute ein Ende. Bisher haben  Banken Restschuldversicherungen häufig zur Bedingung für einen Kreditvertrag gemacht, ohne dass sie die Kosten dafür als Teil des effektiven Jahreszinses angaben. Doch nur mit dieser Angabe lassen sich die Darlehensangebote verschiedener Institute überhaupt vergleichen. Die Banken behaupteten einfach, der Kunde habe eine solche Versicherung gewünscht. Ab heute müssen die Kreditinstitute im Streitfall beweisen, dass ein Darlehensabschluss auch ohne die Police möglich gewesen wäre. Davon erhofft sich die EU mehr Preistransparenz.

Neben diesen „handfesten Vorteilen“ für Bankkunden sehen Verbraucherschützer Lücken im Gesetz: Für Kreditvermittler werden die Regelungen nicht verschärft und Banken werden nicht gefördert, Darlehen verantwortlich zu vergeben, bemängelt der vzbv.