Jeder kann das Erbe sprengen

Ein Testament stellt sicher, dass das eigene Vermögen im Erbfall in die richtigen Hände gelangt. Der Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, Klaus Michael Groll, verrät, welche Regeln beim Verfassen des Letzten Willens gelten.

Kunstmann: Herr Groll, wann ist es sinnvoll, ein Testament aufzusetzen?

Klaus Michael Groll: Wenn ein bisschen Vermögen vorhanden ist, ist ein Testament schon ratsam. Der Letzte Wille ist keine Frage des Alters. Bekommt ein 19-Jähriger Student von der Oma 5.000 Euro geschenkt, möchte er,  dass seine Wunschperson später einmal das Geld erhält. 

Kunstmann: Wie dokumentiere ich den Letzten Willen?

Groll: Das Testament kann schriftlich aufgesetzt werden. Dann muss es von A bis Z von Hand geschrieben sein. Oder es wird mithilfe eines Notars gefertigt. 

Kunstmann: Ist der Gang zum Notar sinnvoll?

Groll: Notariell beglaubigt muss ein Testament nicht sein. Der letzte Wille gilt, solange die Form gewahrt wird – also Orts- und Datumsangabe, sowie die volle Unterschrift und die Überschrift „Testament“ oder „Mein Letzter Wille“ enthalten sind. Laien ziehen besser einen Spezialisten zurate. Ein Testament sollte überlegt angefertigt sein. Es ist quasi ein „erbrechtlicher Maßanzug“.

Kunstmann: Kann ich alles vererben?

Groll: Ich kann vererben was und wohin ich möchte. Ein Witwer kann seinen Sohn als Alleinerben bestimmen und ihm alles vermachen. Als Grenze gilt aber immer der Pflichtteil –
der selbst der in Missgunst gefallenen Tochter zusteht. Das ist dann aber nur ein Geldanspruch.

Kunstmann: Kann ich meinen Hund, ein Tierheim oder einen wildfremden Menschen als Erbe bestimmen?

Groll: Nur Rechtspersönlichkeiten können erben. Tiere sind keine Rechtssubjekte, ein Tierheim schon. Soll es der Katze oder dem Hund nach dem eigenen Tod gut gehen, kann ein Tierheim oder vielleicht ein Cousin als Erbe bestimmt werden – mit der Auflage das Tier ein Leben lang zu versorgen. Selbst Wildfremde können erben.

Kunstmann: Wie verhindere ich, dass meine Liebsten am Ende um das Erbe streiten?

Groll: Ich sollte eine Erbengemeinschaft vermeiden. Ohne Testament entsteht die oft automatisch. Dann bekommen sowohl die Witwe als auch die Kinder etwas. Auch wenn ich mehrere Erben bestimme, entsteht eine Erbengemeinschaft. Und die birgt häufig ein hohes Konfliktpotential – weil jeder ein Mitspracherecht hat. Da geht es dann darum, ob das Hausdach saniert oder an wen die Eigentumswohnung vermietet werden soll. Schlussendlich kann jeder das Erbe sprengen. Die Tochter kann die Immobilie versteigern und die Mutter kann nichts dagegen tun.

Bio-Box: Professor Klaus Michael Groll (65) ist Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. Spezialgebiet des Münchner Fachanwalts ist die Testamentgestaltung. Der Jurist ist Herausgeber und Autor zahlreicher Ratgeber.