Verdorbene, falsch deklarierte oder beschädigte Lebensmittel müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Doch gegen welche Missstände können sich Kunden zur Wehr setzen? Und wem tragen sie ihre Beschwerde vor?
Riecht die Milch unangenehm nach Chemie oder der Rotwein hat einen komischen Beigeschmack, dann ist das eine Abweichung vom Normalzustand. Die Verbraucherzentralen empfehlen, solche Lebensmittel direkt im Geschäft zu beanstanden. Kunden haben einen Anspruch darauf, dass die mangelhafte gegen einwandfreie Ware umgetauscht wird. Geht das nicht, können Verbraucher eine Preisminderung oder ihr Geld zurück verlangen. „Schlucken Sie Ihren Ärger nicht runter“, rät Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg, „reklamieren Sie gezielt solche Verstöße gegen das Lebensmittelrecht.“ Wichtig ist der Kassenbeleg, denn er dient als Beweismittel.
Ranzige Nüsse oder „fischiger“ Fisch: Verdorbene Lebensmittel sollten Verbraucher erst recht beanstanden. Nimmt der Verkäufer oder der Filialleiter die Beschwerde nicht ernst, hilft die Lebensmittelüberwachung weiter. „Die Kontrollbehörde gibt es in jedem Landkreis“, sagt Jürgen Wippel vom Verbraucherministerium Baden-Württemberg. Ein Anruf beim Landrats- oder Bürgermeisteramt verrät, wo die Behörde zu finden ist. Verbraucher geben dann einfach das vergammelte Lebensmittel bei den Marktwächtern ab, diese nehmen die Beschwerde auf und das Produkt entgegen, kümmern sich um die Untersuchung und das weitere Vorgehen. Bei einigen Ärgernissen kann der Nachweis jedoch schwierig werden: Fehlen im Erdbeerkörbchen erheblich viele Früchte oder ist der Eimer nur halbvoll mit Äpfeln, sollten Verbraucher den Missstand sofort im Laden klären.
Auch mangelnde Hygiene in der Imbissbude, krank machendes Essen im Spezialitätenrestaurant, gesundheitsschädigende Kosmetika oder irreführende Werbung müssen Verbraucher nicht hinnehmen. Je nach Reklamationsgrund können die Ordnungsämter, Lebensmittelüberwachungs-, Verbraucherschutz- oder Veterinärämter, die Eichämter oder Eichbetriebe oder der Wirtschaftskontrolldienst zuständig sein.