Kind krank – und jetzt?

Eltern können zuhause bleiben, wenn der Sprössling mit Fieber im Bett liegt/ Ob sie weiterhin Lohn erhalten, bestimmt der Arbeits- oder Tarifvertrag

Maximilian ist drei Jahre alt und Leonie ist neun. Wenn einer der beiden Knirpse Schnupfen oder Husten hat und deswegen nicht in die Kita oder zur Schule gehen kann, bleibt  Mama Heike zuhause. „Als Elternteil willst du immer zuhause bleiben, wenn dein Kind krank ist“, sagt die 37-Jährige Mannheimerin und ist froh, dass sie in solch einem Notfall nicht ihre wertvollen Urlaubstage opfern muss. Denn laut Gesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern einige Tage im Jahr freizugeben, wenn deren Sprösslinge krank das Bett hüten müssen.

Kann das Kind wegen Bauchschmerzen nicht in den Kindergarten gehen, steht die eigene Hochzeit an oder muss ein Gerichtstermin wahrgenommen werden, können sich Arbeitnehmer für kurze Zeit frei nehmen. Den Lohn zahlt das Unternehmen solange weiter. Das regelt Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Kurze Zeit heißt im Falle eines kränkelnden Kindes unter acht Jahren ungefähr fünf Tage. Das sagt die aktuelle Rechtssprechung. Eltern können die bezahlte Freistellung allerdings nur mit ärztlichem Attest in Anspruch nehmen und wenn die Betreuung durch eine andere Person, die im Haushalt lebt, nicht möglich oder zumutbar ist. Auch Tarif- oder Arbeitsverträge spielen eine Rolle. „Die Regelung kann vertraglich ausgeschlossen sein“, erläutert Brigitta Mehring von der Rechtsschutzversicherung ARAG.

Schließt der Arbeitsvertrag die bezahlte Freistellung aus, haben Eltern dennoch nicht das Nachsehen. Denn in diesem Fall können sie sich unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen – vorausgesetzt das Kind ist jünger als zwölf Jahre alt oder behindert und hilfebedürftig. Weitere Bedingung ist auch hier, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann.

Heike Rentsch kann sich zehn Tage im Jahr frei nehmen, wenn Leonie oder Maximilian Grippe oder Bauchweh haben. Auch ihr Mann kann genauso lange der Arbeit fern bleiben, um sich um die erkrankten Kinder zu kümmern. Elternpaare, das schreibt der Gesetzgeber vor, können pro Kind und Elternteil zehn Arbeitstage im Kalenderjahr ohne Bezahlung frei nehmen. Bei mehreren Kindern sind es maximal 25 Tage je Elternteil. Für Alleinerziehende gelten doppelt so viele freie Tage: Pro Kind sind es hier 20 Arbeitstage, bei mehreren Kindern maximal 50. Eltern kommt der Gesetzgeber noch ein Stück weiter entgegen. Sie können sich die jeweiligen Ansprüche gegenseitig übertragen. So können sich Heike und ihr Ehemann, gegenseitig die Betreuungstage „abtreten“.

Gesetzlich Versicherte haben in der vom Arbeitgeber unbezahlten freien Zeit Anspruch auf Kinderkrankengeld. „Die Höhe des Kinderkrankengeldes bemisst sich ebenso wie das Krankengeld, wenn der Versicherte selbst erkrankt ist“, sagt ARAG-Expertin Mehring. „Es beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens“, so Mehring.

Außerhalb der gesetzlichen Krankenkasse gelten andere Regeln. „Privat Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld“, erläutert Dirk Lullies vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV). „Sie sind der Regel nur für den Fall der eigenen Arbeitsunfähigkeit abgesichert“, sagt der PKV-Pressereferent. Jedoch gebe es auch Tarife, bei denen ein Kinderkrankengeld Teil des Versicherungsschutzes ist.

Mit der freien Zeit, die Heike Rentsch für die Pflege ihrer beiden Kinder zusteht, ist sie ganz zufrieden. „Die Tage reichen eigentlich aus“, sagt sie. Problematisch ist es nur einmal im vergangenen Juli geworden. Damals haben die Mannheimer Kitas elf Tage lang gestreikt. Maximilan ging da noch in die evangelische Krippe, die nicht bestreikt wurde. Er war tagsüber also gut untergebracht. Für Leonie sah es hingegen schlecht aus. Nach der Schule besuchte sie eigentlich noch den Kita-Hort – solange bis Mama Heike Feierabend hatte. Plötzlich war der Hort aber zu. Der Notfallplan hieß Eltern und Schwiegereltern, die extra von weit her einreisen mussten. An einem Tag jedoch, war keiner da, der sich um die Kleine hätte kümmern können. Und einfach Urlaub nehmen ging bei Heike nicht: Es war Hochsommer, also Urlaubszeit und das Büro knapp besetzt.

In einer solchen Situation stecken arbeitende Eltern in einer Zwickmühle. Wohin mit dem Kind? Gibt es vielleicht Freunde oder Nachbarn, die aushelfen können? Mama Heike hatte Glück. Ihr Arbeitgeber zeigte sich verständnisvoll und die kleine Leonie durfte an diesem einen Nachmittag mit zu Mama auf Arbeit. „Sie hat dann brav ihre Hausaufgaben erledigt und danach gemalt“, sagt Heike.