Trotz Versicherung kein Geld

Reiseabbruchpolicen zahlen nicht bei Unruhen

Vor Reisen nach Ägypten rät das Auswärtige Amt dringend ab. Viele Veranstalter haben darauf reagiert und bringen seit kurzen keine Urlauber mehr dorthin. Bereits geschlossene Reiseverträge wurden gekündigt. Doch was passiert mit den Touristen vor Ort? Sind sie bei solchen Unruhen versichert?

„Betroffene, die ihre Reise vorzeitig beenden und nach Deutschland zurückkehren wollen, können nicht auf Leistungen aus einer Reiseabbruchversicherung hoffen“, sagt Hartmuth Wrocklage, Chef des Bunds der Versicherten (BdV). Zwar helfen der Krisenstab des Auswärtigen Amts, die Deutsche Botschaft in Kairo, Reiseveranstalter und Fluggesellschaften beim Rücktransport. Doch die Reiseabbruchversicherung, die etwa Mehrkosten einer Rückreise erstatten soll, zahlt in solch einem Fall nicht. „Im Kleingedruckten ist genau geregelt, bei welchen Ereignissen der Versicherer eintritt“, so Wrocklage. Unruhen im Urlaubsland zählten nicht dazu.

Erleidet ein Urlauber während der Unruhen einen Unfall, springt die Unfallversicherung bei einer dauerhaften Invalidität ein. Nur bei Bürgerkriegs- oder Kriegsereignissen, so Wrocklage, darf die Gesellschaft die Leistung verweigern.