Bundesregierung will Beratung heimlich kontrollieren / Bis zu 50.000 Euro Bußgeld möglich
Die Bundesregierung will schlechten Bankberatern mit getarnten Ermittlern auf die Spur kommen. Dies kündigte Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) an. Unter Führung der Bankenaufsicht (BaFin) sollen die Fahnder den rund 2.000 Kreditinstituten in Deutschland auf die Finger schauen. „Es kann nicht sein, dass gerade in den Beratungsgesprächen gesetzliche Vorgaben teilweise bewusst umgangen werden. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben“, begründet Aigner die schärfere Gangart gegen unseriöse Praktiken.
Wie die Kontrollen genau aussehen werden, wollen weder das BaFin noch das federführende Finanzministerium derzeit sagen. Klar ist nur, dass keine Beamten der Behörde dafür eingesetzt werden. „Es werden externe Mitarbeiter sein“, sagt eine Sprecherin des Finanzministeriums.
Die Ermittler sollen als Kunden auftreten, die ihr Geld gut anlegen wollen. Solche Scheinberatungen führt auch die Stiftung Warentest regelmäßig durch. Zuletzt gab die Branche dabei im Sommer ein verheerendes Bild ab. Sechs der 21 überprüften Kreditinstitute wurden als mangelhaft benotet, nur drei erhielten als Spitzenreiter befriedigende Leistungen attestiert. Oft wurden die vorgeschriebenen Beratungsprotokolle nicht oder unzureichend erstellt. Auch fragten die Berater selten nach den Vermögensverhältnissen der Kunden. Die Verkäufer am Banktresen rieten zuweilen auch riskante Anlagen, obwohl die Testkunden ihr Erspartes ausdrücklich sicher anlegen wollten.
Nun ist der Verbraucherministerin der Kragen geplatzt. Aigner hat Finanzminister Wolfgang Schäuble zum Handeln bewegt. Die Finanzaufsicht selbst sah lange Zeit keine Möglichkeit der direkten Kontrolle. Über den Einsatz externer Ermittler wird diese gesetzliche Einschränkung nun umgangen. Die Überprüfungen sollen 2011 aufgenommen werden. Auf die Ergebnisse der Stiftung Warentest können die Behörden nicht zurückgreifen, weil deren Testkunden anonym bleiben müssen. Werden die Fahnder im Dienst des Verbrauchers fündig, also schlecht beraten, kann es für das betreffende Institut teuer werden. Laut Verbraucherministerium sieht das Wertpapierhandelsgesetz in diesem Falle Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.
Die Bundesregierung arbeitet seit geraumer Zeit an einem besseren Schutz der Bankkunden. Viele Anleger haben in der Finanzkrise Geld verloren, weil sie sich der Risiken ihrer Geldanlage nicht bewusst waren. Deshalb wurde zu Jahresbeginn bereits die Pflicht zur Protokollierung der Beratungsgespräche eingeführt. Auch soll eine Art Beipackzettel ab dem kommenden Frühjahr die Kunden über Kosten und Risiken einer Geldanlage aufklären. Darauf haben sich anfangs nur wenige Banken freiwillig eingelassen. Kritiker monieren, dass die Regelung einen Haken hat, weil die Kunden den Beipackzettel erst während der Beratung erhalten müssen. Ein Vergleich im Vorfeld der Anlageentscheidung werde damit verhindert, kritisieren Verbraucherschützer. Immerhin will Aigner auch hier an einer Stelle nachbessern. Die Kunden sollen anhand der Beschreibung erkennen, ob der Bankberater eine Provision kassiert oder unabhängige Ratschläge erteilt.