Regierung will Privatanleger schützen

Banken müssen Privatinvestoren standardisierte Produktinformationen liefern. Finanzaufsicht registriert Berater. Kritik von Verbraucherschützern

Den Schutz von Privatanlegern will die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz verbessern – eine Reaktion auf die Finanzkrise. Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

Müssen die Anlageberater ihre Kunden besser informieren?

Privatanleger sollen künftig pro Produkt ein Informationsblatt erhalten. Dieses muss wesentliche Informationen über das Wertpapier enthalten: Art, Funktionsweise, Risiken, Erträge, Kosten. Die Bundesregierung will so die „Vergleichbarkeit“ unterschiedlicher Anlageprodukte herstellen. Die Verbraucherzentralen kritisieren allerdings, dass das Informationsblatt den Kunden erst während der Anlageberatung präsentiert werden muss. Man kann also nicht in Ruhe vom heimischen Computer aus die Informationsblätter verschiedener Anbieter vergleichen, sondern muss sich jeweils einen Termin geben lassen und sitzt damit schon halb in der Falle.

Werden die Anlageberater künftig kontrolliert?

Viele Anlageberater müssen sich bald bei der Finanzaufsicht BaFin registrieren lassen. Dies gilt für solche Finanzexperten, die unter anderem bei Banken Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine verkaufen. Wenn sich Kunden wegen unzulänglicher Informationen über die Anlageberater beschweren, muss die jeweilige Bank dies der BaFin mitteilen. Die Anstalt führt eine entsprechende Datenbank und kann auch Bußgelder gegen Berater verhängen. Von der Neuregelung nicht erfasst sind allerdings unabhängige Anlageberater, die beispielsweise Aktien-, Renten- und Immobilienfonds verkaufen. Diese Ausnahme habe das Bundeswirtschaftsministerium durchgesetzt, kritisieren die Verbraucherschützer. Zur Regulierung der Beratung auf dem so genannten grauen Kapitalmarkt kündigte das Finanzministerium am Mittwoch jedoch ein weiteres Gesetz an.

Steigt die Sicherheit von offenen Immobilienfonds?

Privatanleger dürfen ihre Anteile an offenen Immobilienfonds nur noch unter bestimmten Bedingungen verkaufen. In den ersten zwei Jahren nach dem Erwerb soll man nur Fondsanteile im Wert von maximal 5.000 Euro im Monat an den Fonds zurückgeben dürfen. Danach kann man alle Anteile verkaufen, muss allerdings im dritten Jahr zehn Prozent Wertverlust in Kauf nehmen, im vierten Jahr noch fünf Prozent. Erst danach sind Anteile ohne Wertverlust frei handelbar. Sinn der Regelung: Die Regierung will verhindern, dass Anleger panikartig aus Immobilienfonds flüchten, was den Anteilswert der zurückbleibenden Fondsbesitzer massiv schmälert. Beschlossen ist das alles aber nicht, weil die Beratungen im Bundestag noch ausstehen.