Koalition verabschiedet Anlegerschutzgesetz / Verbraucherschützer sind enttäuscht
Der Bundestag hat ein Anlegerschutzgesetz verabschiedet. Damit sollen die Sparer besser vor schlechten Bankberatern geschützt werden. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Wie werden Kunden künftig besser über die Chancen und Risiken der Geldanlagen informiert?
Künftig erhalten Anleger einen Beipackzettel zu allen Finanzanlagen, die ihnen ihr Bankberater anrät. Auf diesem Informationsblatt müssen die wesentlichen Fakten der Anlage verzeichnet sein, also zum Beispiel Risiken und Kosten. Allerdings hat die Finanzbranche eine ursprünglich vorgesehene schärfere Regelung abbiegen können. So erhalten die Kunden das Blatt erst im Verlauf des Beratungsgesprächs. Ein Vergleich der Angebote verschiedener Institute unabhängig von einem Verkaufsgespräch wird damit nach Ansicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) kaum möglich sein. Verzichtet wurde auch auf die Vorgabe einer einheitlichen Gestaltung der Beipackzettel.
Müssen Banken bei einer falschen Beratung künftig schneller mit Strafen rechnen?
Das Anlegerschutzgesetz sieht die Einführung eines zentralen Registers für Anlageberater vor. Die Bankangestellten müssen der Bundesfinanzaufsicht gemeldet werden. Beschweren sich Kunden über einen Verkäufer der Anlageprodukte, muss die betroffene Bank dies der Aufsicht melden. Bei gravierenden Verstößen oder falschen Beratungen können die Kontrolleure den Berater eine Zeitlang die Tätigkeit verbieten. Außerdem müssen die Institute die Qualifikation ihrer Mitarbeiter nachweisen.
Wird nun allen Vermittlern von Geldanlagen auf die Finger geschaut?
Nein. Das Gesetz beschränkt sich auf die angestellten Berater von Finanzdienstleistungsunternehmen. Freie Vermittler, die ihren Kunden auch zum Kauf oder Verkauf von Aktien, Zertifikaten oder Fonds raten, sollen erst später besser beaufsichtigt werden. Doch die Kontrollen werden vermutlich viel laxer ausfallen als bei den Bankberatern. Denn die Eignungsprüfung und Aufsicht wird in den Händen der regionalen Gewerbeämter liegen und nicht bei der fachlich versierten Finanzaufsicht.
Was ändert sich bei offenen Immobilienfonds?
Privatanleger werden künftig besser vor dem plötzlichen Ausstieg großer Investoren aus offenen Immobilienfonds geschützt. Denn wenn ein Fonds schnell viel Geld auszahlen muss, drohen Verluste, weil Wohnhäuser oder Gewerbeparks nur unter starken Wertabschlägen rasch verkauft werden können. Das ist in der Finanzkrise vorgekommen. Ab 2013 wird deshalb eine einjährige Haltefrist für Fondsanteile eingeführt. Bis dahin können sie wie bisher noch täglich zurückgegeben werden. Privatanleger können aus offenen Immobilienfonds künftig 30.000 Euro pro Halbjahr abziehen.
Was ändert sich noch?
Das Gesetz enthält auch Regelungen für die Kapitalmärkte. Wichtig ist ein zusätzlicher Schutz vor der heimlichen Übernahme einen Unternehmens durch verdeckte Aktienkäufe. Das so genannte heimliche Anschleichen soll durch schärfere Transparenzvorschriften verhindert werden. Die Investoren müssen schneller melden, wenn sie sich Stimmrechte an Börsenunternehmen verschaffen.
Wie geht es weiter?
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Es wird voraussichtlich noch im Frühjahr in Kraft treten.