Auch Dackel brauchen einen Pass

Für Reisen ins europäische Ausland benötigen Hunde- und Katzenhalter einen Ausweis für ihr Tier/ Ohne Tollwutimpfung dürfen die Vierbeiner das Land nicht verlassen

Wer Hund oder Katze mit ins Ausland nimmt, braucht nicht nur für sich selbst ein gültiges Reisedokument. Ebenso der vierbeinige Begleiter benötigt einen Pass. Innerhalb der Europäischen Union verhilft der Heimtierausweis Waldi und Maunzi zum legalen Grenzübertritt. In anderen Ländern gelten abweichende Vorschriften für die Einreise der Tiere. Damit unterwegs alles reibungslos vonstatten geht, sollten sich Herrchen oder Frauchen frühzeitig über die jeweiligen landestypischen Bestimmungen erkundigen. 

Zwischen Mitgliedstaaten der EU reisen Hunde, Katzen oder Frettchen mit dem Heimtierausweis ganz legal hin und her. Geht es von Deutschland nach Spanien oder Portugal genügt das blaue Dokument mit dem goldenen Sternekreis. „In den Ausweis trägt der Tierarzt die Tierhalterdaten und die Identität des Tieres wie Aussehen, Rasse und Geburtsdatum ein“, erläutert Roman Herzog, kommissarischer Leiter des Geschäftsbereichs „Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung“ des Landratsamts Ostalbkreis in Baden-Württemberg.

Auch die Kennzeichnung des Tieres muss der Veterinär im Pass dokumentieren. Bisher dienten eine Tätowierung oder ein Mikrochip (elektronischer Transponder) zur Markierung. Ab dem 3. Juli 2011 ist ausschließlich der Chip erlaubt. Ebenso für den Nachweis von Schutzimpfungen ist Platz im Pass. „Eine gültige Tollwutimpfung nach Vorgaben der Impfstoffhersteller ist Voraussetzung für Reisen in EU-Länder“, so Herzog. Tierhalter sollten nicht vergessen, dass für die Impfung bestimmte Fristen einzuhalten sind. So können
Hunde beispielsweise erst ab einem Alter von drei Monaten gegen Tollwut geimpft werden. Und in der Regel ist eine jährliche Wiederholungsimpfung erforderlich.

Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Und so handhaben einige EU-Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland oder Malta die Einreise etwas strenger.  Darüber kann der Tierarzt informieren. In Staaten außerhalb der Europäischen Union herrschen recht unterschiedliche, bisweilen eigensinnige Bestimmungen. Island beispielsweise erteilt Touristen, die sich nur kurze Zeit auf der Insel aufhalten, grundsätzlich keine Genehmigung für den Import von Haustieren. Und Australien verlangt, dass sich Hunde und Katzen mindestens die letzten sechs Monate vor Einreise kontinuierlich im Exportland aufgehalten haben. „Wer in Drittstaaten reist, sollte sich zusätzlich bei der Botschaft oder beim Konsulat über die aktuellen  Einreisebestimmungen des Drittlandes erkundigen“, rät Bereichsleiter Herzog.

Nicht nur für die Hinreise sollten Tierhalter die landestypischen Bestimmungen kennen. Auch für die Wiedereinreise nach Deutschland gelten mal mehr und mal weniger strenge Vorschriften – je nachdem, wie brenzlig es um die Tollwutsituation im jeweiligen Land bestellt ist. „Es gibt eine Reihe von Ländern, die einen vergleichbaren Tollwutstatus wie EU-Mitgliedstaaten besitzen“, erläutert Ute Tietjen, Expertin für Kleintierfragen bei der Bundestierärztekammer (BTK). Hier gestalte sich die Wiedereinreise relativ einfach: Heimtierausweis und gültige Tollwutimpfung genügten.

Darüber hinaus gibt es Drittstaaten mit ungeklärtem Tollwutstatus wie die Türkei, Ägypten, Marokko und Tunesien. Für diese Staaten ist die Wiedereinreise strenger geregelt. „Wer mit dem Hund in solche Länder reist, sollte vorab in Deutschland einen Bluttest beim Tier machen lassen. Der ist bei der
Einreise aus solchen Ländern Pflicht“, rät Expertin Tietjen. Die Untersuchung sollten Tierhalter im Übrigen rechtzeitig durchführen lassen. Denn auch hier gelten bestimmte Fristen. Der Test darf zum Beispiel frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden.

Für Reisen in exotische Länder empfiehlt Veterinärin Tietjen zusätzlich eine Parasitenprophylaxe. „Welche Maßnahmen getroffen werden sollten, weiß der Tierarzt“, sagt sie. Flohhalsband und Insektenmittel sollten auf keinen Fall im Reisegepäck fehlen.

Wer die Reiseregeln im Übrigen nicht beachtet, muss mit Problemen an der Grenze rechnen.  Statt der Einreise hieß es für manch ein Tier erst einmal Quarantäne in der Vergangenheit. Tierärztin Tietjen rät zum Schluss: „Man sollte sich immer überlegen, ob man sein Tier mitnehmen muss. Für Tiere bedeutet Reisen Stress.“

Tipp: Über Vorschriften für die Wiedereinreise aus Drittländern informiert das Bundesverbraucherministerium auf seiner Webseite www.bmelv.de (Suchbegriff „ Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union“).