Ein einheitliches Zahlungssystem soll in der EU Pflicht werden/ Mehr als 500 Millionen Bankkunden sind davon betroffen
Im Herbst entscheidet die Europäische Kommission, wann ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum (SEPA) geschaffen wird. Doch warum verpflichtet die EU Kommission die Länder zu einem einzigen Zahlungssystem?
Wer beteiligt sich daran und was bedeutet das für Bankkunden?
Eigentlich ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum – die „Single Euro Payments Area“ (SEPA) schon seit Januar 2008 Realität. Damals hat die EU Kommission eine Richtlinie verabschiedet, die zum Ziel hatte, grenzüberschreitende Zahlungen in der Europäischen Union einfach und effizient zu machen. Freiwillig, so hoffte die EU-Behörde, würden alle Mitgliedstaaten in absehbarer Zeit ihre Bezahlsysteme auf die internationalen Standards umstellen. Doch entgegen dieser Hoffnung verlief die Umstellung nur schleppend. So hat man sich entschieden, den Ländern per Gesetz ein Ultimatum für die Umstellung der nationalen Systeme zu stellen.
SEPA umfasst die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. In diesen Ländern werden heute 32 verschiedene Zahlungssysteme betrieben. Insgesamt mehr als 500 Millionen Bürger sind von der Umstellung auf den Euro-Zahlungsverkehr betroffen.
Mit dem SEPA-Verfahren werden sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Zahlungen in Euro einheitlich ausgeführt. Dafür bekommen alle Bankkunden einheitliche Kontonummern und Bankleitzahlen. Damit funktioniert zum Beispiel eine Überweisung innerhalb von Deutschland genauso wie eine Überweisung nach Norwegen, Polen oder Frankreich. Bei Lastschriften soll es genauso sein. Neu ist auch, dass Kunden ihre EC-Karte künftig in der gesamten SEPA am Geldautomaten und im Handel einsetzen können. Denn nicht jede Karte funktioniert derzeit an jedem Geldautomaten oder in jedem Geschäft.