Finanzcheck für Azubis

Die Schule ist aus, der Lehrvertrag in der Tasche: Nun ist es da, das erste Gehalt. Doch was bleibt davon übrig, und was fängt man damit an?

Endlich auf eigenen Beinen stehen: Das heißt es demnächst für viele Jugendliche. Im September starten sie in die Ausbildung – und verdienen das erste Gehalt. Doch was können sie damit anfangen? Hier ein Überblick über die wichtigsten Dinge, die Azubis in punkto Verdienst wissen sollten.

Gehalt:
579 Euro brutto pro Monat bekommen Auszubildende im ersten Lehrjahr im Schnitt. Das hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) für das Jahr 2010 ausgerechnet. „Brutto“ bedeutet: Nicht der ganze Verdienst wird auf das Konto überwiesen. Der Staat zieht noch Sozialabgaben ab, also Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Auszubildender und Arbeitgeber beteiligen sich ungefähr jeweils zur Hälfte an den Sozialabgaben. Mit etwa 20 Prozent Abzügen müssen Azubis schlussendlich rechnen. Wer allerdings nicht mehr als 325 Euro im Monat verdient – wie zum Beispiel Friseurlehrlinge im Osten, die sich anfangs mit rund 214 Euro monatlich zufrieden geben müssen – ist von den Zahlungen befreit. „Ab einer Summe von etwa 900 Euro wird in der Regel zusätzlich noch Lohnsteuer fällig“, erläutert der Berliner Steuerberater Andreas Fuchs. Wie viel am Ende vom Lohn übrig bleibt, lässt sich mithilfe eines Brutto-Netto-Rechners im Internet ausrechnen.

Girokonto:
Wer bisher noch kein eigenes hatte, sollte sich spätestens jetzt eins zulegen. „Für Azubis sind Girokonten fast immer kostenlos“, sagt Isabell Pohlmann, Journalistin und Autorin des Ratgebers „Endlich Erwachsen!“ der Verbraucherzentralen. Wie so oft heißt „kostenlos“  auch hier nicht unbedingt, dass das Konto kein Geld verschlingt. Versteckte Gebühren lauern beispielsweise in Form von Kosten für Giro- oder Kredit-Karten oder für Überweisungen. Es gilt also, die  Vertragsbedingungen genau zu studieren.

Krankenkasse:
Auszubildende sind immer pflichtversichert und damit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Welcher Krankenkasse sie beitreten möchten, können sie frei wählen. Ein Vergleich lohnt sich. Denn neben dem einheitlichen Versicherungsbeitrag verlangen einige Kassen Zusatzbeiträge zwischen 8 und 15 Euro im Monat.

„Auszubildende sollten sich eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag suchen“, rät Expertin Pohlmann. Auch ein Vergleich der Leistungen macht sich mitunter in barer Münze bezahlt. Die meisten Kassen bieten Bonusprogramme an und belohnen zum Beispiel Sport und den Besuch von Vorsorgeuntersuchungen. „Je nach Kasse kann sich der Teilnehmer dann zum Beispiel 100 Euro im Jahr zurückholen“, so Pohlmann. Das Online-Informationsportal www.krankenkassen.de hilft bei der Suche nach dem passenden Anbieter.

Haftpflichtversicherung:
Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder besitzen. „Die Police ist unverzichtbar“, sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Sie springt ein, wenn man Schäden bei anderen verursacht.“ In der ersten Ausbildung sind Azubis bei den Eltern mitversichert.

Eine eigene Police kann dennoch sinnvoll sein. Zum Beispiel dann, wenn die Eltern einen alten Vertrag haben. „In den vergangenen zwei Jahren haben sich die Leistungen spürbar verbessert“, so Straub. Heute seien Internetschäden oftmals in den Tarifen inbegriffen. Und auch Schlüsselverluste könnten beispielsweise gezielt abgesichert werden. Der eigene Schutz ist ab 50 Euro im Jahr zu haben.    

Berufsunfähigkeitsversicherung:
Als „sehr sinnvoll“ erachten Experten die  Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die Police sichert Arbeitnehmer finanziell ab, wenn sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Leider ist der Schutz nicht billig. „Vielen Azubis dürfte es schwer fallen, die BU von ihrem Gehalt zu zahlen“, so Autorin Pohlmann. Gut sei es, wenn die Eltern die Jugendlichen hier unterstützen.

Berufsausbildungsbeihilfe:
Mit ihrem Gehalt kommen viele Auszubildende vor allem im ersten Lehrjahr nicht über die Runden. Finanzielle Unterstützung bekommen sie in Form der Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB. Mehrere Hundert Euro Zuschuss im Monat sind möglich. Ob ein Anspruch auf die Förderung besteht, verrät der Online-Rechner der Arbeitsagentur unter www.bab-rechner.arbeitsagentur.de.