Der historische Zyklus der Globalisierung geht zu Ende. Darauf deutet die Einigung von EU-Rat und- Parlament zur Entkernung der EU-Lieferketten-Richtlinie hin. Der Versuch, den ungeregelten Weltmarkt zu zivilisieren, wird damit weitgehend eingestellt.
Es ist zwar nur ein Zwischenschritt – aber das vermutliche Ergebnis ist deutlich zu sehen. Nur noch die größten Konzerne müssen künftig auf die Menschenrechte der Beschäftigten ihrer weltweiten Zulieferer achten. Und den ausländischen Arbeiter:innen wird ein Hebel zur Durchsetzung ihrer Rechte vor europäischen Gerichten genommen, indem man die Regelung zur zivilrechtlichen Haftung hiesiger Unternehmen streicht.
Die Einführung menschenrechtlicher Normen für global agierende Unternehmen war eine Reaktion auf die Auseinandersetzungen um die Auswirkungen der neuen Globalisierung, die in den 1980er Jahren begann. Europäische und nordamerikanische Firmen profitierten damals vom ungeregelten Weltmarkt – mit Folgen wie Suiziden von Beschäftigten in chinesischen iPhone-Fabriken und über tausend Toten beim Zusammenbruch der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch.
Doch nun gerät der einheitliche Weltmarkt selbst unter die Räder neuer autoritärer Machtblöcke wie China, Russland und der USA von Donald Trump. Um in dieser Strömung nicht zu ertrinken, setzt Europa ebenfalls eigene, kurzfristige, ökonomische Interessen an erste Stelle und schleift seine selbstgesetzten Normen.
Aber was kommt nach der Globalisierung? Erstmal keine „regelbasierte Weltordnung“, die viele europäische Politiker:innen gerne hätten. Trotzdem muss die EU, will sie überleben, ihren Kern bewahren: Demokratie, Rechtsstaat und die universellen Menschenrechte, die mindestens theoretisch für alle Menschen gelten. Denn die sind die Basis für höhere Lebensqualität, bessere Produkte und größeren Wohlstand, als autoritäre Regime bieten können.