„Der Pauschbetrag ist Augenwischerei“

Zum 1. Januar 2012 soll das Steuervereinfachungsgesetz in Kraft treten. Einige der geplanten Maßnahmen, darunter auch die Erhöhung des Werbungskosten-Pauschbetrags für Arbeitnehmer, werden dann auch rückwirkend rechtswirksam. Ob die Neuregelungen das Pote

Mandy Kunstmann: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll für 2011 von bisher 920 auf 1.000 Euro ansteigen. Bringt das große Entlastungen?

Alexander Fuchs: Nein, das ist mehr Augenwischerei. Die Steuerentlastung bringt dem Einzelnen kaum etwas. Selbst beim Spitzensteuersatz beträgt die sie nicht mehr als 4 Euro im Monat. Es ist jedem Arbeitnehmer daher zu raten, weiterhin Belege über beruflich notwendige Ausgaben zu sammeln und damit höhere Kosten nachzuweisen.

Kunstmann: Steuererklärungen dürfen künftig nur alle zwei Jahre abgegeben werden. Kann jeder von dem Recht Gebrauch machen?

Fuchs: Dieses Wahlrecht kann im Wesentlichen von nicht unternehmerisch tätigen Bürgern ausgeübt werden und betrifft dann nur die Einkommensteuererklärung. Die nicht dem Steuerabzug unterworfenen Einkünfte, also zum Beispiel Einkünfte aus vermieteten Immobilien, dürfen aber im Jahr 13.000 Euro bei Singles und 26.000 Euro bei Ehegatten nicht übersteigen.

Kunstmann: Bringt die geänderte Abgaberegelung Vorteile für den Bürger?

Fuchs: Eigentlich nicht! Denn die Arbeit bei der Erstellung der Steuererklärung bleibt die gleiche. Nur der Abgabezeitpunkt verschiebt sich für die erste Steuererklärung. Es müssen nach wie vor zwei getrennte Steuererklärungen, also für jedes Jahr separat eine, abgegeben werden. Der Veranlagungszeitraum bleibt unverändert ein Kalenderjahr.

Kunstmann: Muss ich dem Finanzamt Bescheid geben, wenn ich die Steuererklärung nur alle zwei Jahre abgeben möchte?

Fuchs: Ja. Und zwar muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden, in dem auch die voraussichtlichen Einkünfte angeben werden müssen. Der Antrag kann jederzeit widerrufen werden.
Kunstmann:  Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Worauf müssen Arbeitnehmer achten?

Fuchs: Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sollten gründlich geprüft werden, denn sie gelten ja noch ein weiteres Jahr.  Eintragungen, die zu einem geringeren Steuerabzug führen wie eine günstigere Steuerklasse, höhere Kinder- oder sonstige Freibeträge sollten unbedingt nachgeholt werden. Ab 2011 ist für Änderungen auf der Lohnsteuerkarte ausschließlich das Finanzamt und nicht mehr die Gemeinde zuständig. In der Regel finden Beschäftigte die Eintragungen auf dem Lohn- oder Gehaltsnachweis.

Bio-Box: Steuerberater Alexander Fuchs (47) ist seit 1999 Partner in der Berliner Gemeinschaftskanzlei Hücking&Partner. Die Sozietät besteht nunmehr seit mehr als zwanzig Jahren.