„Die Garantiebedingungen genau lesen“

Garantie oder Gewährleistung: Selbst Experten bringen beide Dinge bisweilen durcheinander. Bernadette Mohme, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Kehl, klärt auf.

Mandy Kunstmann: Frau Mohme, was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Bernadette Mohme: Die Gewährleistung umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrages zustehen. Der Verkäufer hat gesetzlich dafür einzustehen, dass die gekaufte Sache frei von Rechts- und Sachmängeln ist. Bei Neuware beträgt die Frist hierfür zwei Jahre. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und/oder des Händlers. Sie ist nicht gesetzlich geregelt und kann auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden.

Mohme: Dann ist der Käufer also doppelt geschützt, wenn er sowohl die gesetzliche Gewährleitung als auch eine Garantie in Anspruch nehmen kann.

Mohme: Im Prinzip ja. Allerdings sollte man die Garantiebedingungen genau lesen. Denn die Zusage bezieht sich meist nur auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile, wie zum Beispiel das Laufwerk eines Computers oder die Durchrostung der Karosserie eines Fahrzeugs.

Kunstmann: Was ist besser, sich auf die Garantie zu berufen oder vom Gewährleistungsrecht Gebrauch zu machen?

Mohme: Das kommt drauf an. Läuft die Garantie länger als zwei Jahre, kann sie für den Kunden vorteilhafter sein. Mit einer kürzeren Garantie kommt der Käufer unter Umständen schlechter weg.

Kunstmann: Haben Sie dafür ein Beispiel?

Mohme: Wenn Kopfhörer innerhalb der Garantiezeit von einem Jahr kaputt gehen und der Käufer auf das ausgetauschte Produkt keine neue Garantieurkunde ausgestellt bekommt, kann das ein Nachteil sein. Geht der ausgetauschte Kopfhörer nach ein paar Monaten wieder kaputt, ist die Garantie vielleicht schon abgelaufen. Die Gewährleistung hätte aber noch gegriffen. Man sollte sich also nicht vom Verkäufer überreden lassen, die Garantie in Anspruch zu nehmen.

Kunstmann: Gibt es Waren, die vom gesetzlichen Gewährleistungsanspruch ausgenommen sind?

Mohme: Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nur beim Kauf von gewerblichen Händlern. Für gebrauchte Güter kann eine kürzere Haftungsdauer vereinbart werden. Sie darf ein Jahr aber nicht unterschreiten. Einige Dinge sind tatsächlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wenn zum Beispiel bei einer Feinstrumpfhose eine Laufmasche entsteht, muss man als Käufer damit rechnen.

Kunstmann: Gelten diese Bestimmungen auch, wenn ich im Ausland einkaufe?

Mohme: Die europäische Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie sieht vor, dass die Bestimmungen im jeweiligen Land umgesetzt werden müssen. Die Verbraucherrechte können nicht durch gesonderte Klauseln eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, sodass es europaweit ein einheitliches Mindestschutzniveau beim Kauf von Verbrauchsgütern gibt.

Bio-Box: Bernadette Mohme (30) ist Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Kehl.