Anbieter von Kundenkarten sammeln fleißig Daten über ihre Mitglieder/ Was mit den persönlichen Informationen passiert, bleibt häufig unklar
Payback, Ikea Family oder Douglas Card heißen die kleinen schillernd bunten Plastikkärtchen, von denen sich ihre Besitzer kräftige Rabatte erhoffen. Im Gegenzug für Kundenkarte samt ersehnter Geldersparnis, geizen Verbraucher beiweilen nicht mit der Herausgabe von persönlichen, teils sogar sensiblen Angaben. Dass der finanzielle Vorteil häufig eher mickrig ausfällt und es die Anbieter im Gegenzug mit den Datenschutzregelungen im Kleingedruckten oft nicht so genau nehmen, zeigt eine neue Untersuchung der Stiftung Warentest.
Wie die ideale Kundenkarte aussehen sollte, haben sich die Verbraucherschützer im Vorfeld des Test überlegt: Sie bietet regelmäßig mindestens drei Prozent Rabatt, wobei der Preisnachlass möglichst schnell mit dem Einkauf verrechnet wird. Dazu werden die Bonusbedingungen verständlich beschrieben, und der Anbieter hält sich an die Datenschutzbestimmungen.
Das optimale Bonuskärtchen, so das Fazit der Warenprüfer, gibt es aber nicht: Keines der 29 Kundenbindungsprogramme im Test (Finanztest 8/10) erfüllt die vorgegebenen Bedingungen. „Nur selten gibt es regelmäßig über drei Prozent Nachlass“, sagt Finanztest-Redakteurin Kerstin Backofen. Höhere Rabatte seien meist erst für einen hohen Mindestumsatz drin. Allein die Kundenkarte der Modefirma Adler kommt dem Ideal der Verbraucherschützer am nächsten: „Beim Einsatz der Karte bekommen Käufer einen Bonus von drei Prozent gutgeschrieben – egal wie viel die erstandenen Waren kosten“, so Backofen. Die Gutschrift könnten Kunden beim Einkauf direkt einlösen, oder sich in bar auszahlen lassen. Nur in den Regelungen zum Datenschutz stellten die Tester geringe Mängel fest.
Marktführer unter den Kundenbindungsprogrammen sind DeutschlandCard, Miles&More sowie die Payback Karte –
mit insgesamt 75 Millionen Karten. „Das ist kein Wunder“, erklärt Redakteurin Backofen, „denn im Gegensatz zu den vielen hundert Karten einzelner Firmen stecken hinter diesen drei Karten Multipartnerprogramme. Kaufhäuser, Lebensmittelhändler, Fluggesellschaften Touristikfirmen und Möbelhäuser haben sich ihnen angeschlossen.“
Ob sich die Multipartnerprogramme finanziell auszahlen, konnten die Warentester nur schwer beurteilen. Redakteurin Backofen erklärt warum: „Jedes Partnerunternehmen kann selbst bestimmen, wie viele Punkte es für welchen Umsatz gutschreibt.“ Außerdem gebe es übers Jahr verteilt Sonderaktionen mit höheren Rabatten oder mehr Punkten als üblich. Wie kompliziert die Berechnung der Ersparnis ausfällt zeigt sich am Beispiel von Payback. Für 2299 Punkte – das entspricht 22,99 Euro – erhielten Kunden im Juni die Umhängetasche „Fußballfeld“. Je nachdem ob die Unternehmen, Punkte mit einem Rabattwert von 0,5 Prozent, 1 Prozent oder 5 Prozent gewährten, mussten Interessiert Produkte im Wert von 460 Euro bis hin zu 4.600 Euro erwerben.
Nur die DeutschlandCard, die Bahn mit ihrem bahn.bonus-Programm, Payback und Yves Rocher konnten in punkto Datenschutz überzeugen. „Diese Unternehmen halten sich an die Gesetze“, so Backofen. Und die sehen vor, dass Betreiber von Rabatt- oder Bonussystemen die Daten der Kunden speichern dürfen, die für die Abwicklung des Programms erforderlich sind: Name, Anschrift, Geburtsdatum, aber auch Einkaufsdaten wie Umsatz, Ort, Datum und Zeit des Einkaufs und die bezogenen Waren und Dienstleistungen. Für Werbung per Email oder Telefon dürfen die Daten der Kunden grundsätzlich nur verwendet werden, wenn diese zugestimmt haben.
Insgesamt sieben Anbietern bescheinigt der Test erhebliche Mängel in ihren Datenschutzregeln.
„So beliebte Firmen wie die Parfümerie Douglas und Ikea fielen mit ihren Kundenbindungsprogrammen durch“, sagt die Finanztest-Redakteurin. So hätten die Unternehmen zum Beispiel mehr als nur die Pflichtdaten erfragt. Douglas indes weist diese Kritik von sich: „Die Douglas Card ist eine Kundenkarte mit Zahlungsfunktion“, sagt ein Firmensprecher. Um diesen Service anbieten zu können, sei das Unternehmen verpflichtet, gewisse bankübliche Daten zu erheben. Bei Ikea verweist man darauf, dass im Kundengespräch geklärt werde, warum zusätzliche Angaben abgefragt werden. Zum Beispiel, dass man bei Kindern nach dem Geburtsdatum frage, weil diese eine kleine Überraschung zum Ehrentag bekommen. In den gedruckten Anträgen werde das Unternehmen aber nachbessern.
Kundenkartenbesitzer sollten sich trauen, beim Anbieter der Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke zu widersprechen. „Machen Sie nur die Angaben, die Sie preisgeben wollen“, rät Expertin Backofen. Verlange ein Unternehmen mehr, solle man überlegen, ob die Vorteile das wert sind. Auch nachträglich können Kunden die Zustimmung zur Werbung zurücknehmen: per formlosem Brief an die im Antrag angegebene Adresse.