Strafe ist Ermessenssache

Montag ist Steuertag

Viele Arbeitnehmer und Rentner fragen sich, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen und was ihnen bei Unpünktlichkeit gegenüber dem Finanzamt blühen könnte. Die Antworten kennt Stephanie Zipp. Die 58-jährige ist Steuerexpertin bei der Stiftung Warentest.

Frage: Muss jeder Bürger bis zum 31. Mai eine Steuererklärung abgeben?


Stephanie Zipp: Ob Sie eine Steuererklärung für das Jahr 2009 abgeben müssen, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Wenn Sie beispielsweise Lohn oder Pension in den Steuerklassen V oder VI versteuert haben oder mehr als 410 Euro an Arbeitslosen-,   Elterngeld oder anderen Lohnersatzleistungen
eingenommen haben, besteht die Pflicht zur Steuererklärung. Auch Selbständige haben die Pflicht, wenn ihre Einkünfte über 7.834 Euro bei Alleinstehenden oder 15.668 Euro bei Ehepaaren betragen.
Frage: Lässt sich der Termin auf den letzten Drücker noch hinausschieben?
Zipp: Für alle, die ihre Steuererklärung selbst machen, ist der kommende Montag der letzte Abgabetag, wenn sie zur Abrechnung verpflichtet sind.  Wer
einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, kann sich noch bis Ende 2010 Zeit lassen.
Frage: Gewährt das Finanzamt eine Fristverlängerung, wenn ich jetzt erst
merke, dass ich eine Erklärung abgeben muss und dies nicht mehr rechtzeitig schaffe?
Zipp: Sie können beim Finanzamt, am besten schriftlich, eine Fristverlängerung beantragen. Sie sollten allerdings auch einen guten Grund dafür angeben. Das können zum Beispiel eine längere Krankheit oder noch fehlende Unterlagen von der Bank sein. Wenn Ihnen nur einige Belege fehlen, können Sie Ihre Steuererklärung trotzdem schon abgeben. Die Quittungen oder sonstigen Nachweise können nachgereicht werden. 
Frage: Droht eine Strafe, wenn die Erklärung nicht rechtzeitig abgegeben wird?
Zipp: In den ersten Wochen rührt sich das Finanzamt meistens nicht. Im Juli könnte es dann aber sein, dass das Amt die Einkommensteuererklärung bei Ihnen schriftlich anmahnt. Wenn Sie die in der Mahnung gesetzte Frist einfach verstreichen lassen, kann Ihnen das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und danach auch festsetzen. Es kann auch sein, dass Sie Verspätungszuschläge bezahlen müssen. Der Sachbearbeiter kann Ihr Einkommen außerdem schätzen und dafür Steuern verlangen. Ob es zu solchen Sanktionen kommt, liegt genauso im Ermessen des Finanzamtes wie ihr Ausmaß.