Tages- oder Festgeld, Sparbuch oder Banksparplan: Auf diese Sparformen setzen Bankkunden hierzulande, wenn sie ihr Geld sicher anlegen möchten. Freilich, ein Vermögen lässt sich mit solch konservativem Anlagen nicht anhäufen. Im Falle einer Bankenpleite ist das Geld aber gut geschützt. Die Institute haben Sicherungssysteme eingerichtet. Dennoch würde manch Verbraucherschützer nicht jedem Geldhaus sein Erspartes anvertrauen.
Ein Teil der deutschen Geldhäuser gehört dem gesetzlichen Einlagensicherungssystem an. Es garantiert jedem Bankkunden bis zu 100.000 Euro Kontoguthaben, selbst wenn das Institut Pleite geht. Geschützt sind im Wesentlichen Giroeinlagen, Sparguthaben, Tages- oder Termingelder. Nicht geschützt sind beispielsweise Zertifikate, Schuldverschreibungen oder Genussrechte.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken wie Volks- und Raiffeisenbanken setzen auf andere Sicherungsmechanismen. Sparkassen stehen in einem Haftungsverbund gegenseitig für ihre Schulden gerade. Hundertprozentig könne man so Einlagen schützen. Volks- und Raiffeisenbanken haben eine eigene Sicherungseinrichtung geschaffen. Auch diese verspricht hundertprozentigen Schutz. Der Haken: Einen Rechtsanspruch auf Entschädigung haben Kunden in beiden Fällen nicht.
„Der Gesetzgeber vertraut hier darauf, dass die jeweiligen Systeme mindestens genau so sicher sind wie die gesetzliche Einlagensicherung“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Geht ein kleines Institut Pleite, mag das Geld ausreichen, um alle Kunden hundertprozentig zu entschädigen. Bei einem großen Institut muss man das bezweifeln.“
Wer Geld sicher anlegen möchte, sollte darauf achten, dass das
Institut der gesetzlichen Einlagensicherung angeschlossen ist und den Betrag auf 100.000 Euro begrenzen, empfiehlt Nauhauser deshalb. Freiwillige Sicherungssysteme könnten ihr Entschädigungsversprechen bei großen Pleiten unmöglich halten.
Die Sparkassen sehen sich mit dieser Kritik zu Unrecht konfrontiert. „Bei Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde einen Euro seiner Einlagen verloren“, kontert Stefan Marotzke, Sprecher beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband. „Die Institutssicherung ist ein präventives System, das lange bevor ein Institut in Insolvenz gerät eingreift.“ Und auf den Seiten des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken ist zu lesen: Es hat „nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben“. Noch nie „hat ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten“.
Die gesetzlich zugesicherten 100.000 Euro dürften manch Bankkunden recht mickrig erscheinen. Deshalb beteiligen sich nahezu alle privaten Geldhäuser in Deutschland am freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Damit versichern sie ihre Kundenanlagen für Summen, die über die staatlichen 100.000 Euro hinausgehen. Die Höhe der garantierten Einlagen ist von Bank zu Bank unterschiedlich und richtet sich nach dem Eigenkapital des Geldhauses. Ein Wermutstropfen bleibt auch hier: Einen Rechtsanspruch auf die Zahlung haben Kunden nicht.
„Unser privater Sicherungsfonds wäre im Falle einer systemischen Krise sicher überfordert“, räumte Hans-Joachim Massenberg von der Hauptgeschäftsführung des BdB unlängst ein. In diesem Falle wäre wohl die Politik gefragt. Zumindest politisch hat Kanzlerin Angela Merkel 2008 die Spareinlagen der Bundesbürger garantiert. „Dafür steht die Bundesregierung ein“, sagte die Regierungschefin seinerzeit. Das Versprechen gilt nach Angaben des Bundespresseamts weiter.
Doch was ist mit Anlagen bei ausländischen Banken? Wie sicher sind die? Auch das hängt davon ab, welchem Einlagensicherungssystem sie angeschlossen sind. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder gehören die Banken der deutschen Einlagensicherung an oder es gilt die Einlagensicherung des Landes, in dem die Bank zugelassen ist. Die Europäischen Union hat für ihre Banken einen Mindeststandard festgelegt: Einlagen bis zu 100.000 Euro müssen die Institute ihren Kunden garantieren. „Verbraucher sollten sich im Zweifelsfall nicht darauf verlassen, dass ausländische Sicherungssysteme greifen“, urteilt Nauhauser.
Tipp: Welche Banken der gesetzlichen Einlagensicherung angehören, können Verbraucher im Internet unter www.edb-banken.de nachschlagen. Welche Institute Mitglied im Sicherungsfonds des Bankenverbands sind und in welcher Höhe sie für die Einlagen ihrer Kunden haften, erfahren Anleger auf der Internetseite www.bankenverband.de.
Kurzfristiges Sparen vernichtet Geld
Bei einer Inflationsrate von 2,6 Prozent lässt sich mit kurzfristigen sicheren Geldanlagen derzeit nicht einmal die Kaufkraft des Geldes erhalten. Einige wenige Institute bieten Neukunden auf das Tagesgeld vielleicht 2,6 oder 2,65 Prozent Zinsen an, doch das Angebot beschränkt sich auf wenige Monate. Danach rutscht der Zinssatz wieder in den Keller – etwa auf 1,85 Prozent.
Mit längerfristigen festen Geldanlagen erhalten Verbraucher den Wert des Geldes und fahren sogar noch etwas Gewinn ein. Um die drei Prozent Zinsen geben Banken zurzeit auf Festgeldkonten, Sparbriefe oder Termingelder. Mindestens 5.000 Euro müssen Kunden jedoch meist mitbringen.