Gesetzesänderungen bei Steuern und Arbeit
Zum Jahresbeginn 2011 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft, die für manche Bürger Vorteile, für andere aber auch Nachteile bringen können. Unsere Zeitung fasst wichtige Punkte zusammen.
Von den Veränderungen im Steuerrecht profitieren LehrerInnen und andere Heimarbeiter. Denn häusliche Arbeitszimmer werden wieder in größerem Umfang steuerlich absetzbar sein. Rückwirkend ab 2007 kann man 1.250 Euro in der Steuererklärung geltend machen. Dies gilt für alle Berufstätigen, die zur Ausübung ihrer Arbeit nur den häuslichen Raum zur Verfügung haben. Außerdem profitieren diejenigen, die zwar aushäusig in einem Unternehmen oder einer Institution arbeiten, dort aber keinen ausreichenden Arbeitsplatz vorfinden. Beispielsweise LehrerInnen können zwar das Lehrerzimmer in der Schule nutzen, haben dort aber oft zu wenig Platz oder keinen Computer.
Auch homosexuelle Ehepartner werden besser gestellt. Schwule und Lesben, die in eingetragenen Partnerschaften leben, erhalten künftig die gleichen Bedingungen bei der Erbschaftssteuer wie heterosexuelle Ehepaare. Bisher unterlagen sie höheren Steuersätzen und mussten mehr Steuern zahlen. Nun werden die Steuersätze angeglichen. Bei über die Freigrenzen hinausgehenden vererbten Summen gilt beispielsweise bis 75.000 Euro ein Steuersatz von sieben Prozent, bis 300.000 Euro von elf Prozent und so weiter. Für noch nicht abgeschlossene Fälle greift die Gleichstellung rückwirkend bis 2001.
Eine Einschränkung haben Bundestag und Bundesrat für die diejenigen Steuerpflichtigen beschlossen, die haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abziehen wollen. Die Ausgaben beispielsweise für Handwerker sind künftig nur noch dann absetzbar, wenn die Arbeiten nicht schon anderweitig öffentlich gefördert wurden, etwa durch Programme der KfW-Bankengruppe.
In verschiedenen Branchen steigen die bundesweit verbindlichen Mindestlöhne. So müssen Beschäftigte der Abfallwirtschaft ab 1. Januar 2011 mindestens 8,24 Euro brutto erhalten. Im Elektrohandwerk gilt dann die neue Untergrenze von 8,40 Euro in Ostdeutschland einschließlich Berlin und 9,80 Euro in den alten Bundesländern.
In der Sozialversicherung verändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu der die Beiträge der Beschäftigten mit ihrem Einkommen steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung (Ost und West) sinkt beispielsweise von 3.750 auf 3.712,50 Euro. Dies hängt mit den im Zuge der Wirtschaftskrise reduzierten Arbeitnehmereinkommen zusammen.