Gewerbeämter sollen Agenturen überprüfen / Verbraucherschützer sehen Neuregelung skeptisch
Der Graue Kapitalmarkt soll künftig lediglich von den Gewerbeämtern und nicht von der Bundesfinanzaufsicht (BaFin) kontrolliert werden. Das sehen die Pläne für das so genannte Anlegerschutz-II-Gesetz vor, dass die Überprüfung der rund 80.000 freien Vermittler der Geldanlagen regelt. Urspünglich wollte Finanzminister Wolfgang Schäuble die Experten der BaFin mit der Aufgabe betreuen. Doch das Wirtschaftsministerium widersetzte sich erfolgreich. Nun wird die Kontrolle Bestandteil der Gewerbeordnung bleiben.
Zum Grauen Kapitalmarkt zählen unregulierte Finanzprodukte, zum Beispiel geschlossene Immobilienfonds, Beteiligungen an Windparks, Steuersparmodelle oder Schuldverschreibungen von Unternehmen. In diesem Segment haben sind der Vergangenheit immer wieder dubiose Anbieter aufgefallen, die mit betrügerischen Offerten oft Tausende Anleger um ihr Geld gebracht haben. So haben viele Sparer zum Beispiel mit Schrottimmobilien in den neuen Ländern viel Geld verloren.
Die regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Gewerbeämter sollen die Eignung der Finanzagenten und ihrer angestellten Berater prüfen. Sie werden wohl auch in einem zentralen Register für alle Anlageberater aufgenommen. Trotz der erstmaligen Aufsicht über die Vermittler sind Verbraucherschützer unzufrieden. „Mit einer gewerberechtlichen Lösung wird eine effektive Aufsicht schwerlich möglich sein“, befürchtet der Finanzexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) Manfred Westphal. Denn den Gewerbeämtern fehlt es am Personal und auch an wirkungsvollen Sanktionsmöglichkeiten. Die BaFin kann Banken sogar den Handel mit Wertpapieren verbieten oder die Ablösung von Managern verlangen. Ein ähnliches Instrumentarium haben die lokalen Ämter nicht. Westphal kritisiert zudem, dass Verbraucher keine zentrale Anlaufstellen bekommen sollen, von der sie mehr über einen Vermittler erfahren können. Auch innerhalb der Bundesregierung ist die Aufsicht durch die Gewerbeordnung umstritten. Im Verbraucherministerium ist man zum Beispiel skeptisch, ob die fachlichen Kenntnisse der Kontrolleure ausreichen.
Der Gesetzentwurf soll demnächst veröffentlicht werden. Am morgigen Freitag stehen weitere Anlegerschutzgesetze bereits vor der Verabschiedung. Sie sehen zum Beispiel Qualitätschecks für Bankberater und die Aushändigung von Beipackzetteln für Finanzprodukte vor.