Kommentar zum Grundpreis
Mal wiegt der Joghurt 125, mal 100 Gramm. Das gute alte Einheitsmaß bei Lebensmitteln hat ausgedient. Das war politisch gewollt, geht aber zu Lasten des Verbrauchers. Denn Preisvergleiche sind auf den ersten Blick schwierig, wenn es unterschiedliche Packungsgrößen gibt. Eigentlich sollte der Grundpreis als Pflichtangabe eine Hilfestellung leisten. Doch folgt man den Stichproben der Hamburger Verbraucherzentrale, nehmen es die Händler mit der Vorschrift nicht sonderlich genau.
Die Kritiker der Deregulierung haben also Recht behalten. Den Kunden geht der Überblick verloren. Es darf getrost unterstellt werden, dass viele Konsumenten deshalb mehr ausgeben als nötig. Denn wer schleicht schon gerne mit dem Taschenrechner durch die Regalwände und rechnet jeden einzelnen Posten durch?
Von der besagten Kundenfreundlichkeit kann im Handel keine Rede mehr sein, wenn die Grundpreisangabe am Regal fehlt, nicht zu lesen oder gar falsch ist. Absicht darf da durchaus unterstellt werden, weil sich dies für den Handel lohnt.
Wenn die Wirtschaft zur Selbstkontrolle nicht in der Lage ist, muss der Staat entweder durch Kontrollen und Sanktionen seine Normen durchsetzen oder aber zur alten Regelung zurückkehren.