Brauchen wir die Hygiene-Ampel für Gaststätten? Ja, schreibt Wolfgang Mulke
Transparenz ist der beste Verbraucherschutz. Deshalb ist es richtig, wenn die Lebensmittelkontrolleure die Ergebnisse ihrer Arbeit auch für jeden Gast eines Restaurants sichtbar machen. Es geht nicht darum, Wirte für das buchstäbliche Haar in der Suppe in eine existenzielle Notlage zu bringen. Aber wenn in Küche und Keller die Mäuse hausen, der Schimmel im Kühlschrank wabert oder die frischen Eier im Sonnenlicht lagern, sollte das publik werden. Es liegt in der Hand der Betriebe, dass es erst gar nicht zu gravierenden Missständen kommt.
Der Einwand, die Gäste merken schon selbst, wenn die Qualität eines Restaurants oder einer Imbissstube nicht stimmt, gilt nur zum Teil. Denn gesundheitsgefährdende Keime sieht man nicht und schmeckt man auch nicht unbedingt. Und meistens können die Kunden auch keinen Blick in die Küche oder die Vorratskammern werfen. Kontrolliert werden die Gaststätten ohnehin. Also hält sich der finanzielle Mehraufwand in Grenzen. Eine einheitliche Kontrolldichte sollte allerdings sichergestellt werden. Die Sorge der Gastronomie, dass eine Beseitigung der Mängel nur mit Verzögerung in der Ampel sichtbar wird, ist berechtigt. Es sollte also eine Möglichkeit geschaffen werden, dass sich die Betriebe auf eigene Kosten nachprüfen lassen.