„Prächtig“ sind die Aussichten für Steuerersparnisse derzeit, urteilt die Stiftung Warentest. Mehr als 800 Euro kann jeder im Schnitt mit seiner Steuererklärung vom Fiskus zurückbekommen. Denn 2010 bleibt mehr vom Einkommen steuerfrei und es gelten höhere Abzüge. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Grundfreibetrag:
Der Grundfreibetrag ist von 7.834 auf 8.004 Euro gestiegen. Für 2010 bleiben also 170 Euro mehr vom Einkommen steuerfrei. Für Ehepaare gilt die doppelte Summe. Eltern mit erwachsenen Kindern bringt diese Änderung einen weiteren Vorteil mit sich. Denn so viele Einkünfte und Bezüge dürfen die Jugendlichen 2010 haben, damit Eltern Kindergeld oder –freibeträge erhalten.
Unterhalt an Ex-Ehepartner:
Für 2010 berücksichtigt das Finanzamt Unterhalt großzügiger. Es zählen nicht nur bis zu 13.805 Euro im Jahr. Jetzt bringen auch für geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten gezahlte Grundversorgungsbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung Abzug. Die Kosten können als Sonderausgaben abgesetzt werden – vorausgesetzt, der Empfänger versteuert sie.
Unterhalt an Angehörige:
Auch Steuerpflichtige die an Angehörige oder Lebensgefährten Unterhalt gezahlt haben, können mehr absetzen. 2010 erkennt das Finanzamt für Unterhalt 8.004 Euro an, also 324 Euro mehr als 2009. Übernehmen sie darüber hinaus auch die Kranken- und Pflegeversicherung, zählen die Beträge als außergewöhnliche Belastungen.
Arbeitszimmer:
Die Finanzämter müssen die Kosten für das Arbeitszimmer daheim wieder als Werbungskosten anerkennen – wenn es keinen anderen Arbeitsplatz gibt. Vor allem Lehrer oder Außendienstler profitieren von dieser Änderung. Wer beim Arbeitgeber keinen benötigten Arbeitsplatz hat, kann dafür wie früher bis 1.250 Euro im Jahr abziehen. Unter anderem gehören anteilige Miet- und Renovierungskosten dazu. Auch nachträglich, sprich für frühere Jahre seit 2007, müssen die Finanzämter das Arbeitszimmer anerkennen und rückwirkend Steuerbescheide korrigieren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Steuerzahler ihre Kosten für das Arbeitszimmer in der Steuererklärung abgerechnet haben und ihr Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält oder sie den Bescheid mit einem Einspruch offen gehalten haben.
Doppelter Haushalt:
Für 2010 können mehr Arbeitnehmer die Fahrt- und Mietkosten für ihre Zweitwohnung am Arbeitsplatz absetzen. Das Finanzamt muss diese Kosten nun auch abhaken, wenn sie mit ihrer Familie an einen anderen Ort gezogen sind. Als Werbungskosten rechnen Arbeitnehmer die Posten für den beruflichen Zweithaushalt auch weiterhin ab, wenn dieser wegen eines neuen Jobs oder einer Versetzung notwendig ist. Bei Selbständigen zählen die Kosten zu den Betriebsausgaben. Voraussetzung für den Steuervorteil ist, dass die erste Wohnung weiterhin Lebensmittelpunkt bleib. Dazu müssen Pendler dort einen eigenen Haushalt führen und für die Kosten selbst aufkommen oder ihn zumindest gleichberechtigt mitnutzen und gestalten.
Beruflicher Umzug:
Berufstätige, die beispielsweise wegen eines neuen Jobs oder einer Versetzung im vergangenen Jahr umgezogen sind, können für die Umzugskosten höhere Pauschalen abziehen. Seit dem 1. Januar 2010 beträgt die Pauschale für Verheiratete 1.271 Euro anstelle von vorher 1.256 Euro. Für Singles gelten jetzt 636 Euro. Zuvor waren es 628 Euro. Zusätzlich zur Pauschale können Steuerpflichtige noch mehr Kosten, zum Beispiel für Verpflegung- und Übernachtungskosten oder für den Transport der Einrichtung durch eine Speditionsfirma mit Belegen nachweisen. Gibt es für den Umzug keinen beruflichen Grund, zählen Kosten für eine angeheuerte Speditionsfirma als haushaltsnahe Dienstleistungen.
Vorsorge:
Mehr Beiträge zählen seit 2010 zur Kranken- und Pflegeversicherung. Seit dem 1. Januar können Versicherte die Beiträge für die medizinische Basisversorgung nun in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen. Im Wesentlichen entspricht die medizinische Grundversorgung den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen oder dem Basistarif in der privaten Krankenkasse und in der Pflegeversicherung. Besonders privat versicherten Familien bringt die Änderung deutlich höhere Abzüge: Jetzt gelten alle gezahlten Beiträge, auch die für die Kinder und den Ehepartner. Gerade in diesem Punkt der Einkommensteuererklärung sollten Arbeitnehmer Sorgfalt walten lassen. Die meisten Arbeitgeber-Lohnprogramme berücksichtigen die Änderungen nicht, warnt der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland (LHRD). Der Verein rät allen freiwillig gesetzlich oder privat Krankenversicherten, ihre Lohnsteuerbescheinigung in Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu prüfen.