Kein Recht auf Umtausch

Beim Warenkauf hält sich ein Gerücht besonders hartnäckig: Wenn mir etwas nicht gefällt, kann ich es innerhalb von 14 Tagen in den Laden zurückbringen und bekomme mein Geld zurück, denken viele Verbraucher. Doch das ist ein Trugschluss. 

„Ein generelles Umtauschrecht gibt es tatsächlich nicht“, sagt Ulrike Weingand, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wird eine Umtauschmöglichkeit vom Händler eingeräumt, so geschieht dies auf Kulanzbasis.“ Allerdings gibt es Ausnahmen. Für bestimmte Verträge wie Fernabsatzkäufe zum Beispiel per Internet oder den Versandhandel oder sogenannte Haustürgeschäfte existiert ein gesetzliches Widerrufsrecht.

„Innerhalb von zwei Wochen können Kunden vom Widerrufsrecht Gebrauch machen“, sagt Weingand. Die Frist beginne erst mit Erhalt einer korrekten Widerrufsbelehrung und bei Fernabsatzkäufen zusätzlich erst mit Erhalt der Ware. Händler haben allerdings die Pflicht, Kunden über dieses Recht zu informieren – und zwar in Textform, also per Schreiben, Fax oder Email. „Eine mündliche Belehrung reicht auf keinen Fall“, so Weingand. Fehle die Belehrung ganz oder sei falsch, könne der Kunde den Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen.

Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel: „Für Produkte, die auf den Kunden zugeschnitten sind wie Fotobücher oder individuell bedruckte T-Shirts, gilt das Widerrufsrecht nicht“, sagt Andrea Klinder, Juristin bei der Schlichtungsstelle für elektronischen Geschäftsverkehr. Auch Flugtickets oder Hotelbuchungen seien vom Widerruf ausgeschlossen. Viele wüssten das nicht.

„Haustürgeschäft“ bedeutet im Übrigen nicht nur, dass der Händler seine Ware direkt vor der Haustür feilbietet. „Auch die sogenannten Kaffeefahrten, die letztlich in eine Verkaufsveranstaltung münden, oder das Ansprechen von Verbrauchern in Fußgängerzonen oder auf anderen öffentlich zugänglichen Plätzen gelten als Haustürgeschäfte“, erläutert Expertin Weingand.

Trotzdem kann es passieren, dass ein Käufer auf dem Messerset oder dem Lammfellkissen, das er auf der Kaffeefahrt erstanden hat, sitzen bleibt, falls es er es sich im Nachhinein anders überlegt. Für Haustürgeschäfte gilt eine Bagatellgrenze. „Wenn das Messer nicht mehr als 40 Euro gekostet hat und sofort bezahlt wurde“, so Weingand, „kann ich den Kaufvertrag nicht widerrufen.“