Gute Einrichtung

Kommentar

Schlichtungsverfahren sind für Verbraucher eine echte Entlastung, auch wenn sie längst nicht in allen Fällen Recht dabei bekommen. Grundsätzlich ist die außergerichtliche Einigung allein schon der niedrigen Kosten wegen sinnvoll. Auch das geringe Maß an Bürokratie entlastet Kunden und die Unternehmen auf der Gegenseite. Insofern ist die Ausweitung der bisherigen Versuche auf weitere Branchen sicher wünschenswert.

Nach zähem Ringen wollen sich nun auch die Fluggesellschaften dem Schlichterspruch stellen. Ob sie ihn annehmen, muss sich erst zeigen. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Davon hängt aber die Akzeptanz der Einrichtung bei den Passagieren ab. Ein zweiter Erfolgsbaustein für Schiedsgerichte ist die Unabhängigkeit der entscheidenden Personen. Das ist in Deutschland bei den anerkannten Stellen gesetzlich geregelt. Was die EU hingegen an Vorschlägen der außergerichtlichen Einigung verfolgt, ist wie so häufig in der Union unausgewogen zu Lasten der Verbraucher und zugunsten der Wirtschaft.

Gerade das aktuelle Beispiel der Fluggesellschaften zeigt, wie schwer sich Unternehmen mit dieser Art der Offenheit tun. Statt auf ein möglichst gutes und konfliktfreies Verhältnis zu ihren Kunden setzen viele Firmen auf die Durchsetzung ihrer eigenen Interessen. Unausgegorene Produkte und Dienstleistungen, falsche Versprechen, Einsparungen zu Lasten der Qualität oder Leistung sind üblich geworden. Wehren können sich die Verbraucher meist nur über aufwendige Gerichtsverfahren. Bei geringen Streitwerten verzichtet man meist darauf. Insofern könnte ein Trend zur Schlichtung auch einer zu einer anderen Unternehmenskultur werden, in dem Streit ausbleibt, weil gut gearbeitet wird. Die bockige Haltung der beiden Billigflieger Easyjet und Ryanair zeigt, dass manches Unternehmen von Einsicht noch weit entfernt ist.