Rentner im Visier des Fiskus

2012 überprüfen die Finanzämter Rentenempfänger, die noch nicht steuerlich erfasst sind

Nach und nach geraten alle Rentner ins Blickfeld des Fiskus. Wer bisher noch keine Steuererklärung abgegeben hat, könnte demnächst Post vom Finanzamt bekommen.

Seit Ende 2009 erhalten die Finanzämter Informationen über Renten und Versicherungsgelder – unter anderem von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie von Versicherungsunternehmen. Eine schiere Datenflut überprüfen die Beamten seither. Das machen sie mit System.

Zunächst haben sich die Bearbeiter die Daten der Alterseinkünftebezieher vorgenommen, die ertragsteuerlich bereits erfasst waren. Inzwischen beginnen die ersten Länder, die Daten der Rentner zu überprüfen, die bislang nicht erfasst wurden. Nordrhein-Westfalen hat im September 2011 damit begonnen. Baden-Württemberg zieht demnächst nach. Im Laufe dieses Jahres werden alle Bundesländer dabei sein, teilte das  Bundesfinanzministerium mit. Das bedeute aber nicht automatisch, dass alle Betroffenen angeschrieben werden.

Die Beamten konzentrieren sich auf die relevanten Fälle. „Nur wenn die Angaben des Versicherers dafür sprechen, dass Steuern zu zahlen sind, fordern die Finanzämter zur Abgabe der Steuererklärung auf“, sagt Stefan Dreyer, Referent bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Noch sei es zu früh, Fallzahlen zu nennen. Man gehe jedoch davon aus, dass auf die große Mehrheit der Betroffenen keine Nachzahlungen zukommen.

Die große Mehrheit der Rentner muss also nicht mit unerwünschter Post vom Finanzamt rechnen. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, schlägt der Fiskus nicht zu. Wer beispielsweise nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und keine weiteren Einkünfte hat, muss im Regelfall auch künftig keine Steuern zahlen.

Unter www.abgabenrechner.de („Berechnung der Einkommensteuer“) können Bezieher von Renten oder Pensionen ihre Steuerschuld ermitteln.