Echte Rabatte können Kunden nur schwer erkennen/ Häufig werden sie mit Mondpreisen hinters Licht geführt
Beim Kauf der Kaffeemaschine, des Haartrockners oder der Stretch-Jeans gab es vor zehn Jahren maximal drei Prozent Nachlass im Geschäft. Das regelte das Rabattgesetz. Im Sommer 2001 wurde die Verordnung nach jahrzehntelangem Streit abgeschafft. Die Befürworter freien Handelns hofften auf sinkende Preise für die Verbraucher. Die Gegner befürchteten Zustände wie auf einem orientalischen Basar, bei dem bis zuletzt gefeilscht wird. Nichts davon ist eingetreten.
„Seit der Lockerung des Rabattgesetzes haben die Händler mehr Freiheit für kreative Rabatte und Zugaben“, sagt die Sprecherin des Deutschen Einzelhandelsverbands Ulrike Hörchens. Welche Auswirkungen diese erfreuliche Botschaft für die Käufer mit sich brachte, wissen die Verbraucherschützer: „Zum einen können Kunden seither mehr feilschen“, sagt die Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Ulrike Weingand. „Zum anderen hat die Öffnung Mondpreisen Tür und Tor geöffnet.“
Augen auf beim Einkauf heißt es also. Denn wirbt das Preisschild mit „Jetzt nur 499 Euro statt vorher 1.100 Euro“, heißt das noch lange keinen Preisvorteil für den Käufer. „Die meisten Rabatte sind keine echten Rabatte“, warnt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Kunden könnten praktisch nicht nachvollziehen, ob es sich wirklich um eine Ermäßigung handelt. Schließlich wissen sie in den meisten Fällen nicht, ob der Verkäufer den ursprünglichen Preis jemals verlangt hat. „Da muss man schon mehrere Wochen neben der Polstergarnitur stehen und sich die Preisentwicklung anschauen“, scherzt Castelló.
Wo Rabatt draufsteht ist auch Rabatt drin: Das zumindest denken unsere Gehirne. Um sie zum umdenken zu bewegen, hilft ein Blick in die „Mogelpackungsliste“ der Verbraucherzentrale Hamburg. Heimliche dreiste Preiserhöhungen von Nudelfabrikanten, Joghurtherstellern oder Babywindelproduzenten werden hier mit Beweisfotos offen gelegt. Im Internet unter www.vzhh.de (Stichwort „versteckte Preiserhöhungen“) ist die Auflistung zu finden.