Schüleraustausch trotz Schnell-Abitur

Jugendliche können ein Auslandsjahr einlegen und dennoch nach zwölf Jahren die Prüfungen ablegen

Die Umstellung auf das „Turbo-Abi“ ist im vollen Gange. 2016 sollen auch die letzten Abiturienten innerhalb von zwölf Jahren fit für die Prüfungen sein. Vielen Schülern bleibt jetzt schon weniger Zeit um den Lehrstoff einzupauken. Dennoch würden sie gerne ein High-School-Jahr einlegen und danach wieder in ihren alten Klassenverband zurückkehren. Beim Abitur nach 13 Jahren ist das problemlos möglich: Die Jugendlichen wählen das Übergangsjahr, also die elfte Klasse, um in die Fremde zu entschwinden. Doch wann ist der perfekte Zeitpunkt während der zwölfjährigen Schulzeit? 

Schulpolitik ist Ländersache. Die Bundesländer haben eigene Regeln aufgestellt, unter welchen Umständen sie ein Auslandsjahr anerkennen. Generell gilt: Anstelle der elften Klasse sollten Schüler künftig die zehnte Klasse für das Lernen im Ausland wählen. Denn beim „schnellen“ Abitur zählen die letzten beiden Schuljahre als Qualifikationsphase. Und die dürfen sie in der Regel nicht verpassen. Denn: Leistungen, die in dieser Zeit erbracht werden, fließen in die Abschlussnote ein.

Schüler in Brandenburg stoßen auf  besonders flexible Bestimmungen was die Anerkennung von Auslandsleistungen angeht. „Eine Pauschalregelung gibt es nicht“, heißt es aus dem Kultusministerium. Vielmehr treffen Schüler und Schule ein Abkommen. Prinzipiell haben sie auch die Möglichkeit,  in der elften Klasse ein Austauschjahr einzulegen, und danach in die hiesige zwölfte Klasse überzugehen. Entscheidend ist, welche Schule im Ausland besucht wird und wie gut oder wie schlecht die Leistungen des Schülers ausfallen.

Anders in Baden-Württemberg: Abiturienten müssen das Jahr wiederholen, wenn sie in der elften Klasse eine „Lernauszeit“ einlegen. Einziger Ausstiegspunkt ohne Zeitverlust ist die zehnte Klasse. Kehren Schüler danach zurück, rücken sie in die elfte Klasse. Ein Wehrmutstropfen bleibt jedoch: Können sie nicht mit ihren Mitschülern mithalten, müssen sie die Klasse wiederholen. Ähnlich verhält es sich in Nordrhein-Westfalen. Hier zählt die zehnte Klasse als „Einführungsphase“ in der ein Auslandsjahr eingeschoben werden kann.

Schüler und ihre Eltern sollten sich vor dem Auslandsaufenthalt mit der Schulleitung in Verbindung setzen und sich ausführlich beraten lassen. Das empfiehlt der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA). Im Internet unter www.aja-org.de/anerkennung-von-auslandsschuljahren informiert der Dachverband über die Anerkennung von Auslandsleistungen in den  einzelnen Bundesländern.