Dubiose Kreditvermittler werden zunehmend aktiv

„Kredite schnell & unkompliziert online beantragen“ oder „Sofortkredite online bis 250.000 Euro“ – mit solchen Werbebotschaften locken dubiose Kreditvermittler immer dreister Verbraucher an. Wer in die Fänge der Betrüger gerät, erhält statt dem versprochenen Geld saftige Rechnungen und Mahnungen. Auf den Leim gehen den Betrügern oft Menschen, die bei Kreditinstituten kein Darlehen mehr bekommen. Nach Beobachtung des Rechtsschutz-Versicherers Arag verweigern Banken immer häufiger älteren Kunden einen Kredit.

„Der Kontakt zu dem dubiosen Anbieter kommt häufig aufgrund einer Kleinanzeige im Videotext oder eine Suche im Internet zustande“, erläutert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Masche. „Der Verbraucher bekundet sein Interesse an dem Kredit, indem er einen Vermittlungsvertrag ausfüllt und zurückschickt.“ Wie bei vielen Abzock-Tricks lauert die Gefahr im Kleingedruckten: Dort weist der Anbieter darauf hin, dass er Auslagen von bis zu 50 Euro in Rechnung stellen wird.

Um den Interessenten am Ball zu halten, kommt kurz darauf ein Antwortschreiben ins Haus – und das klingt vielversprechend. Angeblich sei die Vorprüfung anhand der persönlichen Daten positiv verlaufen. Dazu sei der Kreditvermittler bemüht, die Finanzen des Verbrauchers zu optimieren. Und deshalb sei der Abschluss weiterer Verträge wie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen oder von Rabattkarten für den Einkauf, empfehlenswert.  „Das Schreiben erweckt den Eindruck, dass die Rücksendung der Unterlagen der obligatorische nächste Schritt im Rahmen der Kreditvermittlung ist“, so Nauhauser. Wer dann jedoch all diese Verträge in dem guten Glauben unterschreibt, dann den Kredit zu erhalten, bleibt auf den Kosten der Abschlüsse sitzen. Dazu kommt die Auslagenerstattungsforderung von 50 Euro.    

Wer sich gegen diese dreiste Abzocke wehren will hat nicht einmal das Recht auf seiner Seite. “Weitere Verträge anzubieten ist an sich nicht verboten“,“, so der Finanzexperte. „Selbst eine pauschale Aufwandsentschädigung wurde von einigen Gerichten als rechtens erklärt.“ Einziger Ausweg: In der Regel können Verbraucher Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Experte Nauhauser rät Verbrauchern, die hohe Schulden haben, keine weiteren Kredite aufzunehmen. Wer in die Schuldenfalle geraten ist, sollte sich anstelle an eine Schuldnerberatung oder die Verbraucherzentrale wenden.